
Hallo!
Da ich weiß, dass nicht jeder regelmäßig IT-Newsticker oder Spiegel-Online liest und man in anderen Medien einfach nichts zu der Thematik hört, möchte ich mal wieder eine kleine Mail mit ein paar Links darin schreiben. Falls Fragen da sind, einfach zurückschreiben, ich diskutiere gerne darüber und beantworte die.
Letzten Freitag wurde ja, wie ihr vielleicht wisst die Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen. Dabei geht es darum für 180 Tage zu speichern, wer wann mit wem auf welchem Weg kommuniziert hat. SMS, Telefon, Internet etc, alles soll gespeichert werden und jeder Einwohner steht somit generell unter Verdacht kriminelle Handlungen zu verüben. Begründet wurde dies im Vorfeld durch die leichteren Verfolgunsmöglichkeiten von Terroristen und Kinderpornografieringen. Einerseits widerspricht diese Darstellung dem Richtervorbehalt, der vor Zugriff auf die Datensammlung stehen soll (Wie wollen sie anhand dieser Daten jemanden FINDEN, wenn sie ohne Verdacht und richterliche Erlaubnis die Daten garnicht auswerten dürfen?) andererseits sind gerade diese Zielgruppen sich ihrer Situation bewusst und können sich mit hohem Aufwand dagegen schützen.
Dieses Gesetz ist mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Das wissen auch zum Großteil die Abgeordneten, die dafür gestimmt haben. In den letzten Jahren werden immer mehr offensichtlich verfassungswidrige Gesetze verabschiedet, die kurze Zeit später vom Bundesverfassungsgericht “kassiert” werden. (Das hat das BVG auch schon angemahnt und die Politik aufgefordert nicht mit dem Kredo “Mal schauen was Karlsruhe dazu sagt” Gesetze zu erlassen). Dazu siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821
Auch scheint die Begründung der VDS mit Terrorismus nur ein Vorwand zu sein. Auf www.abgeordnetenwatch.de antwortete Herr Dr. Wiefelspütz auf eine Anfrage mit:
“Sehr geehrter Herr Borkert,
Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie.
Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz”
(Url)
Auch abseits davon passieren einige merkwürdige Dinge in Berlin. So soll z.B. das BKA-Gesetz erneuert werden, u.A. dazu soll die “Online-Durchsuchung” eingeführt werden. Dabei soll vom BKA auf dem Rechner der Zielperson ein Trojaner installiert werden (entweder durch Fallen und Sicherheitslücken oder Einbruch und physikalischen Zugriff auf den Rechner). Dieser Trojaner soll das Durchsuchen des Rechners erlauben und auch Zugriff auf auf sensible Daten nehmen, bevor diese verschlüsselt werden können. Von den Politikern, die dies Verlangen wird dies mit einer Analogie der Wohnungsdurchsuchung erklärt.
Leider ist nicht alles was hinkt ein Vergleich, so findet eine Wohnungsdurchsuchung auf richterliche Anordnung in Anwesenheit des Beschuldigten statt und dieser hat das Recht einen Zeugen hinzuzuziehen. Eine Onlinedurchsuchung soll heimlich und ohne wissen des Beschuldigten stattfinden, um diesen nicht zu warnen. Des weiteren ist es rechtlich fraglich, ob dabei gewonnene Erkenntnisse verwertet werden können, da sich durch den Trojaner auch belastendes Material auf dem Rechner unterbringen läßt. Somit besteht zumindest die Gefahr, dass sie nicht gerichtsverwertbar ist oder Beschuldigten Beweise untergeschoben werden, um eine Verurteilung zu erreichen. Auch wird von den verantwortlichen Politikern immer von unterschiedlichen Zahlen geredet. Mal geht es um einige wenige (20) Durchsuchungen pro Jahr, mal darum Kinderpornografie und zum Teil auch Filesharing zu verfolgen. Das deutet ehr auf einen massenhaften Einsatz hin.
Natürlich gibt es im Moment noch nicht die technischen Möglichkeiten alle Rechner zu überwachen, aber mit diesem Gesetz würde dafür zumindest die rechtliche Grundlage gelegt werden. Die
Unschuldsvermutung ist damit schon einmal gekippt. Aktuell ist dieses Verfahren noch Grundgesetzwidrig, aber laut Herr Schäuble könnte man das notfalls ändern.
Diese Grundgesetzwidrigen Durchsuchungen wurden zudem auch schon durchgeführt, unter der SPD Regierung von Otto Schily angeordnet. Vor kurzem sollte im Bundestag dazu eine Untersuchung stattfinden, der damalige Staatssekretär Lutz Diwell, welche die Dienstanweisung unterschrieb, wurde zweimal vorgeladen und erschien kein mal. Das zweite mal sagte er mit der Begründung ab, er ist “sachlich nicht Zuständig” da er inzwischen ein anderes Amt bekleidet. (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/98977) Passieren wird ihm nichts, SPD und CDU gaben sich damit zufrieden und wollen die Sache auf sich beruhen lassen. Hier wird also ein klarer Verfassungsbruch nicht saktioniert.
Auch der BKA-Chef Ziercke, einer der stärksten Befürworter, hat sich zum Thema Onlinedurchsuchung auf einer Tagung zur Kriminalistik geäußert. Ein Zitat kann hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/99034 nachgelesen werden.
Aber es passiert noch viel mehr. Auch ohne neue Gesetze passiert viel bedenkliches, so wurde vor kurzem bekannt, dass die Polizei Journalisten, u.a. vom NDR, Spiegel oder der taz abgehört hat und diese Protokolle ohne Anonymisierung archiviert wurden.
Journalisten unterliegen besonderem Berufsschutz und es gibt auch einen Informantenschutz, so dass diese Vorgänge nicht gesetzeskonform sind.
Anlass für diese Abhöraktion war der journalistische Kontakt zu einer “militanten Gruppe” (die in 3 Jahren 4 Feuer gelegt haben soll und deswegen militant ist). Dazu wurden Briefe an link Zeitungen abgefangen, Telefonate belauscht und sogar Stasiakten von 1988 herangezogen um Personenprofile zu erstellen.
Dazu wirklich lesenswert ist der Artikel auf heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99105) und der Artikel bei Spiegel Online (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,517232,00.html)
ist auch recht interessant.
Das schlimme ist, dass der Trend, der zu erkennen ist eindeutig Richtung Überwachungsstaat führt. Es wird immer krasser was die Gesetze erlauben und wo die gesetze einfach übertreten werden.
Hinterher passiert nichts und ein Fahndungserfolg legitimiert dann nachträglich die Mittel. Z.B. Mautdaten, die für Fahndungszwecke eingesetzt werden was anfangs explizit und “für immer” ausgeschlossen
wurde. Rechtliche Schranken vor Daten bringen, wie man an vielen Fällen in der Vergangenheit sieht, nichts.
Aber auch werden komerzielle Interessen über die von Personen gestellt. So bestätigte ein Anwalt der im Auftrag der Musikindustrie arbeitet, dass die Polizei ihm die ORIGINALfestplatten der beschlagnahmten Rechner zur Analyse zur Verfügung stellt, welche dann kopiert werden. D.h. die Ermittlungsarbeit liegt in den Händen einer parteiischen Person die den Ankläger vertritt und ein interesse daran hat straf-und zivilrechtlich Relevante Dinge auf der Festplatte zu finden. Darüber hinaus wird beim Kopiervorgang mindestens eine Urheberrechtsverletzung begangen, denn auf diesen Festplatten findet sich zumeist das Betriebssystem… und persönliche Dokumente und Bilder des Verdächtigen. Diese werden mitkopiert und auf diese haben Mitarbeiter des Anwalts zugriff. Dies verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dingt in die Privatssphäre des Betroffenen ein. Außerdem läßt sich eine Festplatte sehr leicht manipulieren und so zur Not auch Beweise fälschen. Da der Anwalt im Besitz der Originalfestplatte ist (obwohl er meiner Rechtsauffassung nach ein Untersuchungsergebnis der Polizei bekommen sollte und keinen direkten Zugriff auf die Daten). Das klingt alles ein bisschen unglaublich, aber es ist passiert und kann hier nachgelesen werden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98933
Zum heiseforum bleibt generell noch zu sagen, es lohnt sich im Forum speziell bei Datenschutzthemen die grünen Beiträge zu lesen.
Das soll es erst einmal wieder gewesen sein, bis es mich mal wieder rappelt.
Geschrieben von: Dridde
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