Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken
Heute, am 12.01.2011 wurde meine erste eigene ePetition freigeschaltet. Der Titel steht im Betreff.
Und weil man in den Text nur 3000 Zeichen packen darf, hier noch mal die ausführliche Fassung:
1. Worum geht es?
Ich möchte, dass es eine eindeutige Rechtslage gibt, die mir erlaubt mein privates Wireless-LAN (WLAN) unverschlüsselt zu betreiben und damit Hinz und Kunz einen Zugang zum Netz anzubieten.
2. Ist das denn verboten?
In der aktuellen Situation ist der Betrieb eines unverschlüsselten WLAN nicht verboten. Jedoch macht die Rechtsprechung ein faktisches Verbot durch Gerichtsurteile möglich. Im Rahmen dieser Urteile ist der “Betreiber” eines WLAN verpflichtet, die aktuellste Verschlüsselung zu nutzen. Das bedeutet, dass ich nicht nur WPA nicht mehr benutzen darf, neuere Urteile verbieten sogar die Nutzung des durch den Hersteller voreingestellten Sicherheitsschlüssels – und sei er noch so zufällig.
Folge ich diesen Vorgaben nicht, mache ich mich nicht strafbar. Wenn aber jetzt jemand hingeht und sich in mein WLAN einloggt, kann ich dafür belangt werden, was er anstellt.
3. Wie geht das denn?
Insbesondere auf Druck der “Rechteverwerter” gibt es das Modell des Mitstörers: Angenommen, jemand loggt sich bei mir ein und lädt illegal etwas herunter. Auf dem Server ist dann die IP-Adresse meines Internet-Zugangs gespeichert. Da man den Verursacher ja nicht kennt, hat man sich darauf eingeschossen dann halt mich haftbar zu machen: Man wirft mir vor, durch die erlaubte Mitnutzung meines WLAN diese “Störung” mit verursacht, begünstigt zu haben.
4. Was steckt dahinter?
Man könnte jetzt sagen, der unbedingte Wille zu strafen. Das würde ich persönlich aber verneinen. Denn in allen mir bekannten Fällen ging es in der Regel um den Tausch urheberrechtlich geschützter Werke und die Verfahren die dann anlaufen: Kostenbewährte Abmahnung, Schadensersatzforderung. Hier geht es m. E. lediglich um die Durchsetzung überholter Modelle und den unbedingten Willen zur Abschreckung.
Was das Kuriose ist, ist eben folgendes: Ein strafbares Handeln ist in der Regel gar nicht “anonym” möglich.
5. Was hat es denn mit Anonymität bei Straftaten auf sich?
Betrachtet es mal streng logisch, ist es egal ob ich mich über ein offenes WLAN einlogge um eine Straftat zu begehen – oder ins Internet-Cafe gehe. Der Witz ist in beiden Fällen der gleiche: Der erste Ermittlungsansatz ist zunächst die IP-Adresse, die in beiden Fällen NICHT zum Täter führt. Sondern zum Anbieter der Infrastruktur – also zu mir und meinem WLAN oder halt zum Internet-Cafe. Bei einer Straftat jedoch ist Anonymität in den meisten Fällen schlicht unmöglich – denn es muss eine Interaktion zwischen Geschädigtem und Schädiger erfolgen.
6. Was bedeutet das?
Stellen wir uns vor, ich will jemanden übers Internet erpressen. Dann ist das Internet im Grunde das Gleiche wie ein Telefon – das Medium über das ich meine Nachricht verbreite. Trotzdem käme niemand auf die Idee, Telefonzellen zu verbieten: Dort könnte ich “anonym” zum Hörer greifen und ein beliebiges Nümmerchen wählen und meine Erpressung versuchen – ohne mich vorher gegenüber der Telekom oder sonst wem gegenüber identifizieren zu müssen. Ist die Telekom deswegen mitverantwortlich für die Erpressung, weil eine Rufnummernermittlung ja die Telefonzelle ausweist? In der Folge aber brauchen Ermittler weitere Ansätze als den Standort der Telefonzelle / des WLAN. Bei WLAN ist die IP-Adresse nichts anderes als die Telefonnummer in diesem einfachen Beispiel.
7. Du scheinst das auch nicht ernst zu nehmen?
Stimmt. Ich gehe davon aus, dass
- hier nicht die Interessen der Strafverfolger im Vordergrund stehen,
- die Menschen per se gut sind und in der Folge
- Gastsurfer nicht per se Raubkopierkinderschänderkillerspielmörder sind.
Ich glaube, mehr Gelassenheit würde unserer Gesellschaft an dieser Stelle gut tun. Denn dann könnten wir uns mal auf die positiven Effekte konzentrieren.
8. Die Stärkung des Informantenschutzes
Nicht erst seit Wikileaks ist es wichtig, Informationen anonym melden zu können. Ein freier Zugang zu einem WLAN könnte eine Hemmschwelle senken, Informationen z. B. an die Presse weiter zu geben.
9. Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten allgemein
- In Gegenden mit schlechter UMTS / LTE -Abdeckung könnten offene WLAN dazu führen, weiße Flecken auf der Landkarte des “mobilen” Internet zu schließen.
- Zudem würde ein kostenloser Gastzugang per WLAN vor allem einkommensschwachen Schichten wie den Beziehern von H-IV-Regelleistungen helfen, wirtschaftlich zu handeln.
Natürlich kann man jetzt die Frage stellen: “Warum soll ich Geld bezahlen, damit andere Surfen?” Aber mal Hand auf’s Herz: Wie viel Zeit des Tages verbringen die Breitbandanschlüsse heute im IDLE-Zustand und haben nichts zu tun? Und selbst wenn man daheim ist und surft oder Telefoniert oder ähnliches: Wann werden aktuelle Bandbreiten mal komplett genutzt? Statt also zu fragen, warum ich für andere zahlen soll, muss ich mich fragen warum ich die Leistung die ich ohnehin bezahle nicht auch teile und damit effektiv und effizient nutze?
Hier müsste der Staat im Sinne des §2 Telekommunikationsgesetz eigentlich sogar aktiv die Mitnutzung von WLAN fördern. Weil es aus Kundesicht eine deutliche Verbesserung darstellt: Heute ist das Internet zentraler Bestandteil des Lebens fast aller Menschen in Deutschland – ein möglicher Internetzugang also sollte als Ziel der staatlichen Regulierung gefördert werden.
10. Emission könnte auf das Wesentliche beschränkt werden – und Strom gespart.
In Mehrfamilienhäusern findet man heute häufig schon pro Einheit einen WLAN-Router. Oft ist auf Straßenabschnitten die Dichte mittlerweile so hoch, dass die einzelnen Geräte sich sogar gegenseitig stören und versuchen, durch höhere Leistung die Störungen zu minimieren. In der Folge herrscht ein wildes Durcheinander in den genutzten Frequenzen mit teils unnötig hohen elektromagnetischen Emissionen. Es mag wahr sein, dass das vielleicht nicht unmittelbar der Gesundheit abträglich ist – die Frage ist nur warum wir uns dem aussetzen, wenn wesentlich weniger Router, die zudem auf den unterschiedlichen Frequenzen ungestört arbeiten können, die gleiche Leistung erbringen könnten?
Mal abgesehen vom kumulierten Stromverbrauch, einmal auf der WLAN-Router-Seite durch den 24-Stunden Dauerbetrieb an 7 Tagen die Woche – meist sogar während man im Urlaub ist. Ganz davon abgesehen, dass die Verteiler der Netzbetreiber auch je belegtem Port Strom verbrauchen.
Würde man also zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten nur einen WLAN-Zugang nutzen, ließe sich Geld für Strom sparen, für DSL-Anschlüsse und die Strahlenbelastung würde sinken.
Das man das nicht macht, liegt oft an der Angst, der andere sei böse.
10. Das BÖSE
Mal angenommen, ich könnte ohne Angst vor Strafverfolgung und zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter andere Mitsurfen lassen, dann bliebe immer noch die Angst davor, jemand anderes in “mein Netzwerk” zu lassen. Diese Angst ist nicht unbegründet, sie missachtet jedoch eine fundamentale Tatsache: Alle WLAN-Verschlüsselungen gelten als mit wenig Aufwand knackbar!
Statt also zu glauben ich wäre sicher, weil ich mein Netz verschlüssele, hilft es sich Gedanken zu machen wie man wirklich “sicher” sein kann. Das ist eigentlich gar nicht so schwer und selbst die “Königsdisziplin” ist mit wenig Aufwand erreichbar. Ich hatte das in einem anderen Beitrag angerissen.
Mein Rat ist also nicht zu GLAUBEN, dass ich mit einem verschlüsselten WLAN sicher bin. Sondern einfach prinzipiell zwischen Vertrauenswürdig und Nicht-vertrauenswürdig zu unterscheiden.
11. Meinungsfreiheit per WLAN?
Im Artikel 5 unseres Grundgesetze ist festgehalten, dass ich meine Meinung äußern darf. Das könnte ich zum Beispiel auch machen, in dem ich hin gehe und einen lokalen Server betreibe, der nur in meinem Netz erreichbar ist. Dafür müsst Ihr aber in mein WLAN dürfen – eine Verschlüsselung zu verlangen, untergräbt hier meine Berechtigung, Euch meine Meinung in der mir geeignet scheinenden Fassung zu präsentieren. Auf der anderen Seite gilt für Euch…
12. Informationelle Selbstbestimmung
In einem Internet-Cafe muss ich mich nicht ausweisen. Warum sollte ich das an einem fremden WLAN müssen? Das Bundesverfassungsgericht hat durch die Festlegung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung festgelegt, dass ich entscheiden darf, wem ich wann was mitteile. Für den Zugang zu einem WLAN braucht der Router einige Basic-Informationen wie die MAC-Adresse. Diese ist an ein Gerät gebunden und erst mal nicht an eine Person. Dann bekomme ich eine IP-Adresse zugewiesen, diese ist wieder zunächst an ein Gerät gebunden. Beide Geräte gehören jeweils einer Person, jedoch müssen beide gegenüber keine Identifikation betreiben. Eigentlich ein idealer Zustand.
13. Summe des Ganzen
Im Ergebnis wage ich die Behauptung, dass ein freier Zugang zu WLAN weder die Sicherheit des Staates gefährdet, noch die des WLAN-Betreibers. Ich bin überzeugt, dass es den Sicherheitsbehörden möglich ist, trotzdem vielleicht (und ich halte das Risiko für sehr gering) begangene Straftaten aufzuklären.
Ich halte darüber hinaus die ökologischen und ökonomischen Vorteile geeignet, eine staatliche Förderung in Form von Rechtssicherheit zu erwarten. Und erwarte von einer solchen Situation eine deutliche Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Rente – nicht nur weil sich “etablierte” Modelle im Bereich UMTS, DSL etc. dann einer “Härteprüfung” gegenüber sehen, auf die sie reagieren müssen. Sondern auch weil ich glaube, dass an dieser Stelle damit begonnen werden kann, ein wenig von dem Vertrauen wieder aufzubauen, dass dereinst die bestimmende Grundlage der zwischenmenschlichen Beziehungen waren.
Ich glaube, wir können an dieser Stelle einfach mal anfangen zu belegen, dass nicht alle Menschen schlecht sind – und das wir auch nicht gewillt sind uns weiter einreden zu lassen, WLAN-Verschlüsselung wäre sicher und vor allem ein notwendiger Schutz vor unseren bösen Mitmenschen.
Und ich will niemanden verpflichten, sein WLAN zu öffnen. Ich will nur das die, die es machen, keine Angst haben müssen.
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Dieser Beitrag wird sicherlich fortgesetzt.
Ich warte z. B. noch auf die als vernichtend angekündigte Kritik eines “Twitter-Kollegen”.
Der Freitag berichtet über die Schwäche von WPA
http://www.freitag.de/alltag/1103-netzgeschichten
noch eine Idee:
bei der Bundesnetzagentur zu dem Thema anfragen. Wobei ich hoffe, dass sie sich schon damit beschäftigt und bald auch greifbare, verwertbare Aussagen zu dem Thema trifft.
Uuuuuuh.
Ich warte noch auf ein Gesetz, das mir erlaubt mein Auto jedem Bankräuber, Flüchtling, oder x-beliebigen anderem zur Verfügung zu stellen, ohne das ich als Halter dafür belangt werde.
Begründung: Ich gehen davon aus, dass Autofahrer eher Pendler sind, und nicht per se Bankräuber.
Nun mal ehrlich, egal od Daten- oder Autoverkehr: Wer soll denn die Verantwortung übernehmen?
Die Interessen der Strafverfolger sollten auch unsere Interessen sein—-es sei denn, wir sind Straftäter!!!!
Thomas,
das ist doch Unsinn was Du da sagst:
1) ich beschneide Strafverfolger nicht in ihren Möglichkeiten
2) Du darfst Dein Auto verleihen, wirst aber nicht persönlich haften müssen, wenn der, der es sich geliehen hat, damit Schaden anrichtet. Denn haften muss der Verursacher. Bei WLAN ist das anders, da versucht man oftmals gar nicht erst dem Verursacher habhaft zu werden und genau dagegen wendet sich die Petition.
Vielleicht solltest Du Dich noch mal intensiv mit dem Thema beschäftigen. Lies zunächst hier und bei der Petition die Kommentare, mir scheint Du hast die eigentliche Intention und die daraus erwachsenden Implikationen schlicht nicht verstanden.
bei dem Auto-Vergleich wäre ich mir nicht so sicher.
Du verleihst Dein Auto oder es wird sogar geklaut.
Es passiert Schaden damit.
Du willst oder kannst den tatsächlichen Fahrer nicht nennen.
Wahrscheinlich zahlt Deine Versicherung trotzdem.
Wenn es keine Versicherung geben sollte, wäre ich mir nicht so sicher, dass Du nicht doch haftest. Zumindest muss Du sehr sicher nachweisen, dass Du es nicht doch warst.
hi
schon mal versucht mit der Bundesnetzagentur ?
Hi, den Vorschlag finde ich gut. Wird aber nichts bringen, denn die Absicht der Herrschenden ist es gerade, jeden jederzeit identifizieren zu können. So etwas wie Anonymität ist in deren Augen der erste Schritt zur Anarchie. Anonyme sind nicht kontrollierbar und somit kann auch keine Macht ausgeübt werden. Aber der Erhalt der Macht ist Vorraussetzung für noch mehr Macht. Weshalb gibt es kaum noch öffentliche Telefonzellen? Wieso muss ich meine Personalien angeben, wenn ich ein Prepaid-Telefon benutzen will? Ist doch schon bezahlt. Niemand käme auf die Idee, beim Einkauf auf dem Wochenmarkt seinen Personalausweis vorzulegen. Aber selbst das soll in der Zukunft nötig werden. Mit Chip kann dann jeder im Supermarkt mit seinem Perso bezahlen! Schöne neue Welt! Der große Bruder ist dagegen ein Hinterhofspanner. Die modernen Möglichkeiten sind wesentlich besser ausgefeilt, als ein Orwell sich das je vorstellen konnte…
der Täter in Domodedowo in Moskau war auch anonym, super ist die dunkle Anonymität, wenn alle, zerfetzt in Stücke, in der Luft fliegen…@Noppes
@fm
danke, dass Du mich erinnerst, hatte ich glatt übersehen. Du hast natürlich Recht, die Tat eines Irren rechtfertigt es, 82 Millionen Menschen in Deutschland, ach komm wir nehmen die EU oder die ganze Welt, unter Generalverdacht zu stellen.
[ ] Du hast Verstanden wie Terror funktioniert.
[X] Du solltest noch mal drüber nachdenken.
Der sich gesprengt hat war einfach dumm… Irre sind jene die das organisieren, und dero Zahl übersteigt das Erdenkliche…
Wenn ich nichts zu verbergen habe, furchte ich auch das Sonnenlicht nicht…
mfG@unkreativ
Stimme dem zu, alles andere ist einfach nicht wahr
danke für den guten artikel
Noch ein Grund:
Nehmen wir an, ein Autofahrer fährt (eventuell im Vollsuff) ein Kind an und begeht Fahrerflucht. Das Kind stirbt an seinen Verletzungen. Der Fahrzeugführer und -Halter kann nicht ermittelt werden.
Was jetzt? Wird Deutschland nun wegen fahrlässiger tötung herangezogen, da davon auszugehen ist, dass 80 Millionen betrunkene Autofahrer gerne Kinder anfahren in der Absiche es zu töten?
…Sicher nicht. Mein WLAN ist wie eine Straße und genau wie Deutschland werde ich keine Absperrung an Ein- und Ausgang machen und nur die Leute rein lassen, die scheinbar gut fahren können.
sorry, wir haben Kennzeichen an den Autos – mit Grund
Das Beispiel ist einfach nur konstruiert und für Verallgemeinerungen schlecht geeignet.
Also ich finde die Initiative gut. Wenn ich das recht verstehe, geht es ja erstmal gar nicht darum was zu erlauben oder zu verbieten, sondern einfach darum, einen bislang im rechtlichen Schwebezustand befindlichen Sachverhalt zu klären – wobei dem Initiator der Petition durchaus eine gewisse Richtung vorschwebt. Ich sag mal: Der Betreiber einer Straße haftet ja auch nicht dafür, was die Leute darauf machen und es wird nur bedingt kontrolliert, wer Zugang erhält (Führerschein, KFZ-Kennzeichen und so). Dabei entsteht dabei ja wohl ein größerer Schaden (soweit ich weiß über 4000 Tote pro Jahr allein in Deutschland) als durch einen Internetzugang ….
so einfach ists doch nicht
Das wäre doch irgendwie wie Strassen ohne Tempo-Limits, Verkehrsregeln, Führerschein, Nummernschilder und Verkehrs-Polizei gäbe es auch nicht
wenn ich ein offenes WLAN anonym nutze, kann ich doch treiben, was ich will