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Internetzensur via Google – Danke BPjM!

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Offensichtlich funktioniert der Austausch zwischen der BPjM und dem Suchmaschinen-Primus ganz hervorragend. Um die Frage zu beantworten, ob Google Suchergebnisse nach den Vorgaben der BPjM filtert, eignet sich folgender Test:

Als Erstes suchen wir mal Informationen über das Blog um das sich gerade alles dreht – aber bei Google COM. Und in einem zweiten Schritt suchen wir die gleiche Information bei Google DE.

Tja… und dann stehen wir da und reiben uns verwundert die Augen:

Aus Rechtsgründen hat Google 10 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.

Die “Rechtsgründe” meinen wohl die Indizierung durch die BPjM. Der Haken an der Sache ist jetzt aber:

Ich kann auch nicht auf die Seite zugreifen, gleichwohl ich deutlich über 18 bin. Damit ist es aber keine Indizierung mehr, die Jugendlichen den Zugang verwehren soll, sondern schlicht Zensur.

Die übrigens in voreilendem Gehorsam von den Suchmaschinen “freiwillig” durchgeführt wird:

Im Sinne eines gemeinsamen Jugendschutz-Engagements von Wirtschaft, Freiwilliger Selbstkontrolle und staatlicher Aufsicht hat die Selbstkontrolle Suchmaschinen in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein technisches Verfahren entwickelt, welches durch die Einbindung des so genannten BPjM-Moduls sicherstellt, dass Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden.

Willkommen in der neuen Volxrepublik!

Screenshots:

  1. Mac
    23. Januar 2009, 14:23 | #1

    Es ist offenbar genau so und hier steht wer dafür verantwortlich ist:
    http://www.fsm.de/de/Selbstkontrolle_Suchmaschinen

  2. unkreativ
    23. Januar 2009, 14:26 | #2

    @Mac
    Danke!
    Just in der Sekunden gefunden und in den Beitrag eingepflegt!

  3. bombjack
    23. Januar 2009, 19:45 | #3

    Da klingt doch das Wort “freiwillig” wie Hohn….., denn interessanterweise verstößt eigentlich die Verwendung der Listen C und D (vgl. http://bundesrecht.juris.de/juschg/__18.html) zur Filterung von Suchergebnissen gegen §24 Abs. 5 JuschG http://bundesrecht.juris.de/juschg/__24.html dar, weil die Filterprogramme nicht “Nutzerautonom” d.h. für einen Nutzer des es will abschaltbar sind (das es mit http://www.google.com/intl/en/ eine Alternative gibt, steht da nicht zur Debatte, da es zum einen eine Einorndung nach der Herkunft der IP gibt (mit Weiterleitung und zum anderen wie ja diverse Postings zeigen, es den Leuten gar nicht bewußt ist, daß ihre Suchergebnisse aufbreitet wurden).
    Laut §28 Abs. 3 Nr. 2 JuschG http://bundesrecht.juris.de/juschg/__28.html stellt das Verwenden der Listen entgegen des §24 Abs. 5 eine Ordnungswidrigkeit dar die mit bis zu 50000 Euro geahndet werden kann….
    und nun kommt die Freiwilligkeit ins Spiel, damit wird die ganze oben beschriebene Pönalisierung der illegalen Verwendung abadsurdum geführt, denn eine Firma (was google ja ist) steht es mehr oder weniger frei zu tun was sie will, d.h. wenn google festlegt, daß nur noch Seiten angezeigt werden die rosafarbene männliche Kühe auf der Startseite haben, kann sie das tun…..und genauso verhält es sich mit der Nichtanzeige von Suchergebnissen auf der Grundlage der Listen.
    Das Miese (meine Meinung) daran ist, das man dagegen juristisch nicht vorgehen kann, da freiwillig…..wenn es auch unterm Strich nicht freiwillig ist. Ebenso ist leider die Weitergabe der Listen C und D nicht pönalisiert und es verwundert mich nicht im geringsten, daß es immer wieder Vorstöße (vor allem der CSU) gab den Begriff “Nutzerautonom” doch aus dem JuschG zu streichen, dreimal darf man raten wohin das führen würde…Stichwort: ISP und die Vorschläge von Schühnemann bzw. Leyen. Wetten, das der Begriff bald wieder zur Streichung ansteht?

    bombjack

  4. bombjack
    23. Januar 2009, 21:53 | #4

    Es sollte allerdings auch noch erwähnt werden, das es nicht nur Google betrifft, sondern auch einige andere Suchmaschinen….

    Zudem:

    Gehet hin und verbreitet es, je mehr die frohe Botschaft vernehmen um so besser:

    a) “CIRCUMVENTION TOOLS: A FLOSS Manual On Bypassing Internet Censorship” auf http://en.flossmanuals.net/CircumventionTools/Introduction

    b) http://digilink.digibib.net/wk/links.pl?View=category&Sigel=HBZWK&Category=4465

    Staatlicher Jugendschutz funktioniert im Internet und seinen Diensten (P2P, Usenet usw.) nämlich nicht mehr bzw. wenn doch dann nur mit meiner Ansicht nach nicht hinnehmbaren Nebenwirkungen.
    Zudem was bringt z.B. diese Blog-Sperrung, wenn das Mädel schlau ist nimmt sie sich einen ausländischen Hoster (verschweigt ihren real Namen) und schon kann sich die BpjM mit ihrem Wisch nur noch den Hintern abwischen…..

    bombjack

  1. 23. Januar 2009, 16:32 | #1