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#Zensursula, das BKA und das Gerücht der Woche

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Hahahahahahahahahahahaha. Gnihhihihihihihihihihi. ROTFL & LOL.

Hier schlägt gerade das Gerücht des Monats Jahres Jahrhunderts auf und das ist so krass, dass es unmöglich stimmen kann!

Inhalt ist folgender:

Wie ja inzwischen bekannt ist, kommt das ZugErschG nicht wie geplant zu gestern, sonder angeblich im Oktober, vermutlich gar erst im November. Grund ist angeblich:

Es werde vorsorglich zunächst noch der EU-Kommission in Brüssel gemeldet, bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Berlin einen Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».

Das ist natürlich lächerlich.   Vorsorglich, ne ist klar. Nach all dem Druck den man hier gemacht hat, um das Gesetz noch vor der Wahl durchzupeitschen, soll es jetzt auf einmal an einer “Kann”-Regelung scheitern? Und selbst wenn die Weitergabe und Absegnung durch die EU binden wäre, hätte man hier mit Sicherheit ähnliche Wege gefunden, wie bei uns. Damit unser Köhlerhorst das Ding noch rechtzeitig abzeichnen kann.

Und jetzt suppt es aus dem Internet, dass der Grund ist, das BKA habe noch nicht genug Sites zum Sperren gefunden. Keine 100, vermutlich nichtmal 50 bei denen das Argument Löschen vor Sperren nicht ziehen würde, bzw. die in Ländern ohne ausreichende Gesetzte gehostet würde. Und man hat Sorge, dass folgendens passiert:

  • Sperrt man nur wenig Sites und die Liste leakt oder wird per Skript oder wie auch immer reproduziert, steht die gesamte dafür stimmende Bundesregierung nebst BKA mit dem Rücken an der Wand, weil plötzlich die Argumente der Sperr-Gegner voll treffen.
  • Sperrt man “unkritische” Sites, also solche die eigentlich nicht von dem Gesetz erfasst werden oder erfasst werden sollen, wird die Liste lang genug. Leakt sie aber oder wird wie auch immer reproduziert, siehe oben.

Und während Zensursula schon öffentlich davon träumt, dass man die Listen ja auch erweitern kann, bricht ihr Kartenhaus zusammen. Unterstützung von Springer (das Abendblatt gehört dazu) hin oder her.

  1. 2. August 2009, 13:16 | #1

    Diese “KANN”-Sache hat noch einen weiteren Haken, der mitunter noch für Furore sorgen wird: eingereicht zur Überprüfung wurde das auf dem TMG basierende Gesetzespamphlet .. erst am 31.7. wurde “geheim” das “neue” Gesetz im Text abgeändert. Genaueres dazu hier (http://www.internet-law.de/2009/07/netzsperren-deutschland-verstot.html?showComment=1249029176630#c119055592489485672 )
    Ebenso empfehle ich hier Udo Vetter mit seiner Zusammenfassung zum Thema allgemein “Meinungsfreiheit als Sondermüll (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/ )
    Ansonsten FULL ACK – wie man so sagt :-)

  2. 2. August 2009, 14:11 | #2

    Gibt es für diese Zahl auch ne Quelle?

  3. 2. August 2009, 14:25 | #3

    @torgum
    Leider bei mir nein. Wie gesagt, völlig haltloses und total unwahrscheinliches Gerücht ;-)

  4. 2. August 2009, 14:35 | #4

    @torgum: Die Zahl stammt letztendlich aus der Quelle der Überprüfung der geleakten Sperrliste – ein Überbleibsel derjenigen Seiten, die nichts mit normaler Pornographie, homosexueller Seiten, Regime-kritischen Seiten, zufällig gesperrten Seiten zu tun haben. Die Zahl kreist somit seitdem die ersten prüfungen von Scusi + Co. durchgeführt wurden.

  5. 5. August 2009, 17:29 | #5

    Und wenn das Gesetz verzögert oder gar nicht in Kraft tritt, was ist dann mit den zweifelhaften Verträgen mit diversen Providern?

  6. 5. August 2009, 17:51 | #6

    @Anfängerin
    Erstmal: Toll von Dir zu lesen :-)

    Dann zu der Frage: Ich weiß es nicht. Zwischendurch wurde ja gesagt, das Gesetz würde die Verträge auf eine sichere Basis stellen. Im Umkehrschluss wären sie dann angreifbar, aber vermutlich nur von jemandem, der unmittelbar durch sie betroffen ist?

  7. 5. August 2009, 20:49 | #7

    @unkreativ
    Ich war nie wirklich weg… ;-) Ich hatte eher eine Phase der Kommentier-Unlust, aber nicht nur hier… :-)

    So weit ich das mitbekommen habe, wurden die Verträge als genauso wenig rechtsicher angesehen wie jetzt das Gesetz. Aber es kann wohl nur ein Jurist sagen, wer dagegen angehen könnte.

  1. 5. August 2009, 12:56 | #1