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Artikel Tagged ‘Überwachung’

Die krude Logik des BKA

21. Februar 2013 Keine Kommentare
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Man kann diskutieren, ob “Das Internet” öffentlicher oder privater Raum ist. Dabei ist die Diskussion müßig. Denn selbst im “echten Leben” verschwindet die Grenze zwischen öffentlich und privat zunehmend:

Früher hätte man gesagt: Was in den eigenen 4 Wänden geschiet ist privat, was draussen passiert ist öffentlich. Durch den massiven Einsatz von Handys wird aber zum Beispiel aus der privaten Veranstaltung Telefonieren eine semi-öffentliche: Einstmals als 1:1-Kommunikation gedacht, ist es heute 1:n, wenn die Leute in der Bahn mithören. Ich telefoniere öffentlich und doch privat.

Und wenn ich Freunden draußen was erzähle? Dann bekommen andere das möglicher Weise mit, aber es ist dennoch eher privat und ich würde nicht annehmen, dass jemand sich notiert, wann ich mit wem über was gesprochen habe.

Im Internet ist das angeblich ganz anders, obwohl es doch fast gleich ist:

Schreibe ich etwas hier im Blog ist es öffentlich, jeder kann es lesen, tatsächlich tun das aber nur Freunde, Bekannte und Suchmaschinen-Opfer.  Das ist für mich öffentlich. Verschließe ich Artikel mit Kenntworten, die nur die Zielgruppe kennt, dann ist das schon eher privat. Und wenn ich eine eMail schreibe, ist es komplett privat. An anderer Stelle müßte man sehr fein unterscheiden: Wann z. B. ist ein IRC-Chat privat und wann öffentlich?

Ich hab mal gelernt, öffentlich ist wenn etwas einer nicht bestimmbaren Menge Menschen zugägng gemacht wird. Gilt das in einem Chatraum mit einer bekannten Anzahl Teilnehmer? Und wie gilt das bei einem Handytelefonat, dem alle möglichen Leute zu hören?

Es ist also nicht mehr so leicht zu sagen, was öffentlich und was privat ist. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass die Leute halt nur zu Hause telefonieren sollen und eMail ausreicht. Aber das ist ewig gestrig und verschließt die Augen vor dem technisch-kulturellem Wandel, dem wir immer während ausgesetzt sind.

Es braucht also andere Ansätze. Einer davon ist Anonymität: Ich kann ungezwungen im “öffentlichen Raum” telefonieren. Weil die umstehenden Passanten zwar Wort- und Gesprächsfetzen mitbekommen, diese aber nicht bekannten Personen zuordnen können, sind die Inhalte dennoch “verschlüsselt” und ergeben nur für die Gesprächspartner einen Sinn.

Weiterhin braucht es ein unbeobachtetes Environment: Ebenso wie ich mich zu Hause unbeobachtet fühlen können sollte, muss es möglich sein im öffentlichen Raum Menschen zu treffen und mit ihnen zu interagieren, ohne das davon Notiz genommen wird.

Stellt Euch mal vor, Ihr trefft Freunde in einer Bar und der Wirt notiert, wer sich da mit wem wann wie lange getroffen hat. Das käme ich Euch mehr als spanisch vor, oder? Und die Schwelle zum Mikro, dass Eure Gespräche aufzeichnet ist gar keine wirkliche Schwelle mehr.

Was im “echten Leben” abstrus wirkt, ist für das BKA im immer noch nicht verstandenen Internet normal. Aus Sicht des BKA rührt das wohl daher, dass jeder irgendwie verdächtig ist. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man dort den Menschen die sich online bewegen, jede Privatsphäre abspricht:

“Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen und befindet sich quasi im öffentlichen Raum.”

  Spon schreibt:

Die Äußerung des BKA-Vizechefs ist radikal, er stellt die Gültigkeit von Grundrechten im Netz in Frage. Das BKA bestätigt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE den Wortlaut. Wie viele sogenannte Post-Privacy-Aktivisten ist Maurer der Ansicht, man solle grundsätzlich jede Aktivität im Netz als öffentlich betrachten.

Ermittler könnten viel leichter Beweise sichern, Verdächtige belauschen und ihre Rechner ausspähen, sollten Onlineaktivitäten tatsächlich einmal grundsätzlich als öffentliches Handeln gelten.

Man muss mal versuchen, dass auf das wirkliche Leben zu übertragen: Weil Ihr im öffentlichen Raum telefoniert, darf man Euer Telefon abhören. Weil Ihr in einer Kneipe redet, darf man Euch belauschen und Eure Gläser zur Sicherung der Fingerabdrücke nutzen.

Das was dahinter steht ist das Modell, in dem jeder Mensch verdächtig ist und es keine unschuldigen Menschen mehr gibt. Und das wiederum ist ein Zeichen dafür, wie schnell sich die Spirale dreht in der sich Deutschland von einer freiheitlichen Grundordnung in Richtung eines Systems bewegt, dass Anleihen aus totalitären Polizeistaaten zeigt.

Und was mir hier am meisten fehlt sind Politiker die sich hin stellen und sagen: so nicht!

Denn auch das Internet ist ein normaler Kommunikationsraum wie die Straße. Und wer dort jede Privatheit abschafft, schafft sie auch auf der Straße ab. Wer gegen Anonymität im Internet ist, ist auch gegen Anonymität bei Demonstrationen. Und all das sind Bestrebungen, die Deutschland nicht würdig sind.

Rowan Atkinson zum Thema Big Brother UK

22. Oktober 2012 Keine Kommentare

Nur für’s Protokoll: Das war zu erwarten!

16. August 2012 Keine Kommentare
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Lese ich gerade auf Twitter:

Und klicke natürlich auf den Link. Was lese ich da mit riesigen Buchstaben?

Facebook-Partys: Polizei fordert Ausweiszwang für Facebook-User

Okay. Aber neu ist das nicht. Das habe ich schon Oktober 2010 prophezeit ;-)

U.S.A. – home of the paranoid

10. August 2012 Keine Kommentare
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Falls das Einbetten nicht klappt: Klick!

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INDECT, ein feuchter Traum wird wahr – dank der Niederlande.

2. August 2012 1 Kommentar
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Im November 2011 habe ich von den Plänen berichtet, die Grenzen zu den Niederlande mit Kameras auszustatten, die alle einfahrenden PKW fotografieren.

Jetzt wird dieser feuchte Traum aller Überwachungsfetischisten wahr. Fotografiert wird das Auto, Fahrer & Beifahrer, so wie das Kennzeichen. Natürlich nur um Menschenschmuggel (die sitzen immer auf dem Beifahrersitz!) und andere schwere Delikte aufzuklären.

Ein automatisiertes System soll dann bei “verdächtigem Verhalten” Alarm schlagen – Pendler wird es freuen, wenn sie demnächst für den Computer “auffällig oft” einreisen ;-)

Wem die automatisierte Überwachung mit automatischem Alarm bekannt vor kommt: Richtig, das ist eines der Vorhaben von INDECT, einem europaweit vorangetriebenen Projekt zur totalen Überwachung aller Bürger. Das Ziel dabei ist, automatisiert verdächtige Menschen zu entdecken und dafür Kameras, Drohnen und inklusive Kommunikation alles zu überwachen, was man überwachen kann.

Die STASI würde feuchte Augen kriegen angesichts der Möglichkeiten heute und der Bereitschaft, all diese Möglichkeiten auch einzusetzen. Und die Rechte der Bürger, unter anderem darauf sich unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen? Auf die Verzichten wir. Gerne doch wegen Menschen- und Drogenhandel. Wissens schon.

Ich geh mal kotzen.

1984: Die Stasi wäre stolz auf Polen

5. Dezember 2011 Keine Kommentare
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Stopp INDECT

Image by PinguTS via Flickr

INDECT ist der wahr gewordene Albtraum einer allgegenwärtigen Überwachung. Computer sehen, hören und lesen alles. Sie messen und schätzen. Sie beurteilen und klassifizieren. Jeder Mensch ein potentieller Täter – und nur die totale Überwachung bietet Schutz.

Man sollte meinen, dass die ehemalige Nachbarschaft zwischen Polen und der DDR, die Erfahrungen mit der STASI und davor mit Einrichtungen wie der GESTAPO dazu geführt hätten, dass man sensibel ist, was Überwachung angeht. Das Gegenteil ist der Fall und die STASI-Schergen wären stolz auf Polen:

Anlässlich der kommenden EM plant Polen die Komplettüberwachung aller Bürger und Gäste. Alles ist verdächtig:

Das System ist in der Lage, sekundenschnell alle optischen und elektronischen Informationen aus Videoaufzeichnungen, Kommunikationsdaten, Handyortungen, sozialen Netzwerken wie Facebook, Internetseiten und Bevölkerungs- und Polizeidateien zu sammeln, die über eine „auffällig“ verhaltende Person weltweit verfügbar sind.  Gleichzeitig soll es Fangesänge mit Audiosensoren abhören und analysieren. Indect koppelt dann alle Daten zusammen und entscheidet selbstständig, ob eine weitere Überwachung des „Verdächtige“ beispielsweise per Videodrohne nötig ist.

Als auffällig geraten bereits Menschen ins Visier des Systems, die im Aufnahmefeld einer Überwachungskamera sehr schnell laufen, die sich gegen die Laufrichtung einer Menge bewegen, Gepäck stehen lassen oder sich im Stadtbereich ein Auto näher betrachten.

Wer es dabei nicht mit der kalten Angst zu tun bekommt, redet auch noch heute von “ich habe nichts zu verbergen”. Was die Polen da in größt möglichem Umfang schaffen ist die totale Abschaffung der Anonymität und jeden Freiheitsrechts.

Und wenn man liest:

“Das Vorgehen widerspricht allen Datenschutzbestimmungen und ist in Deutschland eindeutig verfassungswidrig“, sagt der Europaabgeordnete Alvaro. Die Privatsphäre der Bürger sei  gefährdet. “

… möchte man Alvaro schütteln: Die Privatsphäre ist nicht gefährdet, sie ist vernichtet. Und ob in Deutschland verfassungswidrig oder nicht wird unsere Hardliner aus CDU und CSU nicht daran hindern können, hier schon ganz hibbelig zu werden. Denn es wäre nicht das erste Mal, dass in Deutschland eigentlich unzulässige Einschränkungen der Rechte über die “Hintertüre” EU eingeführt werden.
Angesichts dessen kann man sich nur wünschen, dass alle Bürger die EM nicht besuchen. Denn besuchen sie die Spiele, wird man hinterher ach die tollen Erfolge feiern und argumentieren, dem unschuldigen Besucher sei gar nichts passiert.

Zu gerne würde ich schreiben: “Wehrt den Anfängen”.

Tatsächlich aber kann man nur noch schreiben: “Steht auf und verhindert das Schlimmste!”

P.S: Wann ist eigentlich die nächste Freiheit-Statt-Angst-Demo?

Wie der Springerverlag dem Polizeistaat den Mund redet

21. November 2011 Keine Kommentare
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Genauso wie ich nicht überrascht bin, dass in den USA mal wieder ein Terrorverdächtiger festgenommen wurde, überrascht es mich nicht, dass Springer auf den Nazi-Zug aufspringt. Was mich überrascht die ist Dreistigkeit,  mit der das in der Welt passiert.

Wenn wirsie doch nur noch hätten, die deutschen Telefon- und Internetdaten des vergangenen Halbjahres. Dann ließe sich jetzt das mögliche Umfeld der Zwickauer Terroristengruppe ziemlich rasch einkreisen.

Schon dieser Satz kann einem jeden Mündigen Bürger nur Angst machen. Zudem ist die Frage noch offen ob es ohne staatliche Subvention die “Zwickauer Terroristengruppe” überhaupt hätt geben können? Aber die Springer-Presse wäre nicht die Springer-Presse, wenn sie es bei bekannten Forderungen belassen würde:

Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen.

Das muss man jetzt vielleicht zwei oder drei mal lesen, bis man die ganze Tragweite dieser Aussage erfasst hat.

In den Augen von Torsten Krauel wäre es also sinnvoll, unser aller Daten für 5 bis 10 Jahre (!) zu speichern. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass jeder der Bundesbürger in der Zeit straffällig wird – und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Menge x aus 80.000.000 in 10 Jahren straffällig wird, ist sogar hoch.

Und deswegen sollen dann die Strafverfolger nachträglich(!) Bewegungsprofile erstellen. Das ist so unfassbar dumm, dass ich gar nicht weiß wie ich angemessen darauf reagieren soll. Nicht nur 6 Monate, sondern 5 bis 10 Jahre die gesamten Verbindungsdaten zu speichern erlaubt es, einen Menschen nicht nur gläsern zu machen, sondern sein Leben insgesamt wie ein Buch aufzuklappen. Und machen wir uns nichts vor: Sind die Daten da, werden sie genutzt. Für Kinderpornos, Terroristen und Zigarettenschmuggler.

Das Perfide am Plan von Krauel ist, dass es eigentlich niemanden geben dürfte, der den Staat nicht schon mal in irgendeiner Form betuppt hat. Zu schnell gefahren, bei der Steuer die Wahrheit weit ausgelegt oder irgendwas anderes. Und dieser jemand gerät jetzt, warum auch immer, sagen wir 2020 ins Netz der Fahnder. Und die schauen bis auf heute zurück, mit wem dieser Mensch in Kontakt stand und all die sind dann plötzlich für Sicherheitsbehörden interessant. Jetzt stellen wir uns vor, eine Untermenge dieser Interessanten ist bei einem anderen Verfahren mit gescannt worden: Macht das nicht erst recht verdächtig?

Wenn man sich überlegt, mit wie vielen Menschen man in 5 bis 10 Jahren Kontakt haben kann, fordert Torsten Kauel hier nicht nur die Vollüberwachung des deutschen Volks.

Torsten Kauel fordert für den Springerverlag, dass jeder Deutsche bis zum zehnjährigen Gegenbeweis verdächtig ist.

Entlastung erfolgt, logisch, immer nur Retrograd. Nach vorne und in die Zukunft sind wir ein Volk von Verbrechern, die es nur noch nicht wissen.

Liebe Niederlande: Die Stasi wäre stolz auf Euch!

17. November 2011 Keine Kommentare
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Denn nicht mal in der DDR gab es eine so weit reichende Überwachung:

Die Niederländer führen auf ihren Autobahnen ein Kamerasystem ein, dessen Aufgabe an den Grenzübergängen sein soll, alle ein- und ausreisenden KFZ zu fotografieren – und deren Fahrer. In der Begründung die der leider sehr unkritische Artikel auf derWesten nennt, kommt wieder die übliche Mixtur aus unglaubwürdig und schwachsinnig zum Tragen, die wir auch aus Deutschland nur all zu gut kennen:

Man will natürlich Menschenhändler, bevorzugt aus Süd-Osteuropa damit fangen. Die und die fast noch schlimmeren Falschparker aus dem Ruhrgebiet:

Die Listen enthalten aber nicht nur Transportfahrzeuge aus Südosteuropa, die oft genug junge Frauen als „Nachschub“ für Bordelle oder illegale Flüchtlinge ins Land bringen, sondern auch den kleinen Parksünder aus dem Ruhrgebiet, der in Scheveningen im Halteverbot ein Knöllchen bekam und das bisher nicht bezahlte.

Alles klar?

Ich nehme an, die Menschenhändler gelten als Rechtfertigung – auch wenn deren Anteil vermutlich nie im Leben auch nur eine 1 vor dem Komma der Prozentzahlen erzeugen dürfte. Und um die Refinanzierung des Systems sicher zu stellen, kann man dann halt auch Parksünder… An der Stelle fragt man sich natürlich, wieso die alle in einer Datenbank stehen? Und wer noch? Und warum? Wird man auch die Ausreise protokollieren? Die Fahrtroute?

Ach ja, wie gesagt: Die Stasi wäre stolz auf unsere Nachbarn…

 

Das Internet: Ein rechtsfreier Raum

16. November 2011 1 Kommentar
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Oder:

Wie der Staat sich mit zweierlei Maß selbst befriedigt:

 

Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Th. Stadler hat einen erschreckenden Blogbeitrag über die Willkür in der Strafverfolgung geschrieben. Dessen Schlusssatz eigentlich alles sagt:

Das Internet ist in der Tat gelegentlich ein rechtsfreier Raum und zwar dann, wenn es um die Ahndung rechtswidriger und strafbarer Ermittlungsmethoden geht.

 

Dringender Lesebefehl!

Darfs ein wenig Überwachung mehr sein?

8. November 2011 1 Kommentar
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Party convention, Düsseldorf 1965
Image via Wikipedia

Es ist beängstigend mit welchem Tempo die Schwarz-Gelbe Regierung von Merkel (CDU) und Westerwelle (FDP) dabei ist, Deutschland in einen Überwachungsstaat um zu bauen.

Haben wir gerade erst über Staatstrojaner und dann den Schultrojaner gesprochen, kündigt sich schon das nächste “Meisterwerk” der Bundesregierung an. Wie der Blog “Daten-Speicherung.de” berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer praktisch aufzuheben:

In der Öffentlichkeit nahezu unbekannt ist, dass Union und FDP im Bundestag die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen an dem Regierungsentwurf noch einmal deutlich ausweiten wollen. Dies geht aus bislang wenig beachteten „Formulierungsvorschlägen“ des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 hervor:

  • Danach soll das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz insgesamt abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören und E-Mails lesen dürfen – um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein „zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten („Screening“) soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer „Pflichtverletzungen“.
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungs- und Einstellungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor den gesetzlichen Überwachungsgrenzen erhalten und dadurch selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Natürlich könnte man jetzt sagen, dass es nicht mehr lange bis zur nächsten Wahl dauert und Schwarz-Geld dann (hoffentlich) die Quittung vom Bürger bekommt. Das würde allerdings außer Acht lassen, dass die Bundesregierung nach wie vor an einem wohl verfassungswidrigen Wahlrecht festhalten will.

Auch ist keine Hilfe aus der EU zu erwarten – zum einen träumt man dort von noch weiter gehenden Überwachungstechnologien wie INDECT. Zum anderen aber hat die Königin von Europa, Angie Merkel, ja unlängst klar gemacht, was man in Europa von Demokratie hält: Nichts.

 

 

 

 

Enhanced by Zemanta

Achtung Wiederholung: Herr Friedrich, Herr Hermann – fangen SIE mit den Rücktritten an.

18. Oktober 2011 Keine Kommentare
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Ich wiederhole mich nur ungern, aber nach wie vor erwarte ich den Rücktritt diverser Politiker in der Staatstrojaner-Affäre. Und ich bin offensichtlich nicht allein, denn heute hat sich unter anderem F!XMBR sehr deutlich dafür ausgesprochen (“Der Verfassungsbruchminister“) und auch der Artikel “Staatstrojaner: Hauptsache wir können ermitteln?” in der FAZ lässt keinen anderen Schluss zu.

Dummerweise ist der Staatstrojaner aber offensichtlich mal wieder nicht das Ende der Fahnenstange, denn auf Heise.de erfährt man, dass unsere Innenpolitiker weiter in beängstigender Art und Weise ihren Überwachungsträumen nachhängen:

Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha hat große Zweifel daran, dass der Regierungsentwurf zur Verlängerung von Befugnissen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor allem die geplante Auskunftspflicht, wonach privaten Stellen wie Banken, Telekommunikationsunternehmen, Anbieter von Telediensten oder Fluggesellschaften künftig Informationen über Verdächtige unverzüglich, vollständig, richtig und in geeignetem Datenformat an den Verfassungsschutz und andere Geheimdienste herausgeben müssten, kollidiere mit dem sogenannten Trennungsgebot, warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag. Dieses besage, dass Nachrichtendienste keine polizeilichen Befugnisse haben dürften.

Sollte das Parlament das umstrittene Vorhaben unverändert verabschieden, müsste man daher von einer Geheimpolizei sprechen, gab der Professor der Hochschule für Wirtschaft und Recht zu bedenken.

Dabei geht es mitnichten um die immer wieder beschworene “Schwerstkriminalität”, eher ganz im Gegenteil: Ziel ist der Aufbau einer Gedankenpolizei!

Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des “Aufstachelns” etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen “geistigen Wirkung” erfasst.

Die Frage ist, wie so etwas in Deutschland statt finden kann – ohne das die Presse die verantwortlichen Politiker in Grund und Boden schreibt und ohne das sich alle Kanäle der Nachrichtenübermittlung zum Ziel machen, jedem Bürger klar zu machen: Es geht nicht mehr um diese oder jene. Es geht um uns.

Es ist ein Fanal.

 

Das Rechtsverständnis des Joachim Herrmann

12. Oktober 2011 Keine Kommentare
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Joachim Herrmann (CSU), noch Innenminister von Bayern, versucht diese Tage alles, seine Haut zu retten.

Wie Absurd er dabei manchmal wird, hat u. a. Fefe dokumentiert.

Hermann geht jetzt zum Gegenangriff auf und versucht erst mal den CCC zu diskreditieren:

Heutzutage könne jedoch “irgendein Chaot” etwas behaupten, und die Behörden müssten sich rechtfertigen und das Gegenteil beweisen. Dies entspreche nicht den Rechtsgrundsätzen.

Dabei übersieht er, wie dünn das Eis ist. Zunächst ist der CCC nicht “irgendein Chaot”. Aber selbst wenn: Wenn der Staat z. B. auf die Idee kommt, durch den Staatsanwalt zu behaupten ich hätte etwas getan, muss ich mich rechtfertigen.

Warum sollte das in einem demokratischen Staat ausgerechnet für Organe des Staats nicht gelten? Ich frage mich was das für “Rechtsgrundsätze” sind, die Herrmann da berührt sieht.

Und ich frage mich, wie ein Politiker in verantwortungsvoller Position so etwas sagen kann -

und der Rest der Politik dazu schweigt?

Herrmann hat m. E. bewiesen, dass er mit seinem Rechts- und Demokratieverständnis als Politiker absolut ungeeignet für den Job des Innenministers ist. Als Bürger darf er jede Ansicht vertreten, die ihm beliebt. Als IM aber hat er verdammt noch mal die freiheitlich demokratische Grundordnung zu wahren!

Edith: Mist falscher Name. Sorry!

Quote der Woche: @digitaskgmbh

12. Oktober 2011 1 Kommentar
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Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um einen Fake-Account handelt.

Aber wenn nicht, hat Digitask das Potential in die Geschichte einzugehen. Alles was dafür brauchte, waren zwei drei Tweets:

1)

Verfassungsbruch ist ein politischer und kein ökonomischer Vorgang. Wir sind ein Unternehmen.

2)

Wir entwickeln nur Software. Für den Einsatz sind allein unsere Kunden verantwortlich

3)

Wir stellen Software im Rahmen der Gesetze her. Den Einsatz dieser müssen andere bewerten.

Das ist so geil, dass mir glatt keine Art einfallen würde, adäquat zu kommentieren. :-D

_____________________

Edith:

Wiwo sagt, es sei ein Fake. Überrascht nicht:

Der Account @DigiTaskGmbH ist übrigens ein #FAKE sagte uns das Unternehmen gerade am Telefon #0zapftis

Erwartete Reaktionen

10. Oktober 2011 3 Kommentare
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Ich habe ja gestern auf Twitter schon angedeutet, dass ich eigentlich auf den nächsten “Terroranschlag” warte.

Hintergrund ist nicht nur das wachsweiche Dementi der Regierung:

Das Innnenministerium wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, die jetzt vom Chaos Computer Club (CCC) gehackte Software werde nicht vom Bundeskriminalamt einsetzt. Ob andere Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten, ließ ein Sprecher des Bundesinnenministeriums offen: “Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.”

Ich meine, mal ehrlich: Was sollen die auch sagen?

  1. Ja, dieses absolut untaugliche und verfassungsbrechende Werkzeug wurde von uns beauftragt / entwickelt und eingesetzt?
  2. Wir waren es nicht, war bestimmt wer anders!

Theoretisch müsste man jetzt alle Bundesländer durchgehen, heute morgen twittert man schon den Verdacht, der Trojaner wäre aus Bayern.

Es ist aber letztlich egal ob es der Bund war oder nicht, ob es die Länder waren oder nicht. Das Vertrauen in diese Art der Ermittlung ist nachhaltig zerstört und es ist völlig egal, wie jetzt argumentiert wird: Onlinedurchsuchungen gehören verboten. Kein Aber.

Persönlich glaube ich übrigens nicht, dass die Bundesregierung keine Kenntnis hatte oder hätte haben können. Weil ich auch nicht glaube, dass das BKA so unschuldig ist, wie es vermitteln möchte.

Gar nicht verwundert bin ich, dass schon heute der mediale “Gegenschlag” erfolgt. Nicht direkt mit Terroristen, wie ich es erwartet hätte. Aber indirekt natürlich wieder mit Kinderschändern:

Der Spiegel zitiert die Welt:

Laut einem Bericht der “Welt am Sonntag” ist es den Ermittlern bislang nicht gelungen, das Passwort des Computers des mutmaßlichen Kindermörders zu knacken. Der Computer war bei der Hausdurchsuchung nach der Festnahme im April in Martin N.s Wohnung sichergestellt worden.

Alles klar?

Das ist genau das Muster, das zu erwarten war. Der böse Kindermörder kann vielleicht niiiiiieeeee überführt werden, weil wir sein Passwort nicht kennen. DNA-Spuren? Fingerabdrücke? Geständnis? Wen interessiert schon die Wirklichkeit, wenn man einen Fall so perfekt heranziehen kann.

Und wer an welchem Stammtisch würde nicht gleich die Notwendigkeit erkennen, als Polizei jederzeit an jeden gespeicherten Inhalt kommen zu können? Es dient doch einzig einem guten Zweck.

Und falls sich jemand wundert wo unser Innenminister Friedrich ist: Der ist mehr oder weniger spontan nach Afghanistan gereist.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist zu einem Besuch in Afghanistan eingetroffen. Der CSU-Politiker will sich in der Hauptstadt Kabul und in den nördlich gelegenen Städten Kundus und Masar-i-Scharif über den Polizeiaufbau informieren.

Bei wem jetzt die Ohren klingeln – richtig: Damals als die Copy&Paste-Affäre um Gutt hoch kochte, ist der erst mal nach Afghanistan und hat da ja die Klamotte mit den Toten und seiner Arbeit gebracht. Das Friedrich auch nach Afghanistan ist, zeigt für mich übrigens auch ein Stück weit wie verzweifelt er sein muss.

Denn unser Bundespräsident Wulff hat ja gerade erst beschlossen, dass er wegen der Sicherheitslage nicht nach Afghanistan reist… zu gefährlich.

Nun ja, Gefahr definiert jeder für sich selbst ;-)

 

Der Staatstrojaner in 3½ Minuten from Alexander Svensson on Vimeo.

CDU: Wir überwachen nicht, wir speichern nur…

23. September 2011 1 Kommentar
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Bei dem grünen Landtagsabgeordneten Helge Limburg bin ich auf ein denkwürdiges Zitat einer CDU-Kollegin von ihm gestoßen:

Es geht nicht darum, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden, sondern lediglich darum, zu speichern, wer wann mit wem und wo telefoniert hat.

Irgendwie bin ich irritiert, weswegen ich Frau Ross-Luttmann einfach mal angemailt habe: Vielleicht kann sie mir ja erklären, wo der Unterschied zwischen Überwachung der Kommunikation  und anlaßloser Speicherung ist…