Die DSGVO und das Sterben der Blogs

Die DSGVO und das Sterben der Blogs

Eigentlich wollte ich noch einen längeren Beitrag darüber schreiben, warum die #DSGVO so gefährlich ist: Weil sie natürlich nicht die großen Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen trifft, sondern die Kleinen. Unternehmen wie Facebook und Institutionen wie die Schufa werden nicht mit Bestrafung im Fall von unlauerterm Verhalten rechnen müssen und wenn doch, diese Einpreisen. Treffen wird es wie schon mehrfach (ich sag nur Impressumspflicht) vor allem die Kleinen: die privaten und semi-kommerziellen Blogs, also solche die z. B. Partnerlinks zu Amazon setzen.

Das muss ich nicht, denn dankenswerter Weise hat Christian Buggisch das in seinem Blog (sic!) ausführlich thematisiert:

Die Konsequenz bei zahlreichen Blogs, die ich lese, ist fatal. Viele machen ihre Kommentare dicht, weil sie meinen, das sei sicherer. Und nicht wenige denken darüber nach, ihren Blog komplett zu löschen. Denn sie haben weder Lust auf den Aufwand noch Lust, die Rechtsunsicherheit auszubaden, wenn sie sich gegen mögliche Abmahnungen wehren müssen (und die Abmahn-Profis sitzen schon gut gelaunt in den Startlöchern). Aber was, bitte, sind Blogs ohne Kommentare? Was soll das alles, wenn nur noch Menschen mit guten Rechtsanwälten (oder Firmen mit Rechtsabteilungen) sich trauen, im Web zu kommunizieren?

Es lohnt sich den ganzen Beitrag zu lesen.

Eine Frage kommt mir aber in der ganzen Sache viel zu kurz. Nämlich neben der Betrachtung des Risikos auch die ganz simple Frage, ob die DSGVO überhaupt mit unseren Grundrechten vereinbar ist. Und da unser Grundgesetz just heute 69 Jahre alt wird, stelle ich das mal in den Raum:

Artikel 5 Grundgesetz:

Absatz 1: Jeder hat das Recht, seien Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterichten(…)

In diesem Absatz verbergen sich die Meinungs- und die Informationsfreiheit. Beide sehe ich eingeschränkt – dazu muss man wissen, dass ein Eingriff in Grundrechte dadurch gekennzeichnet ist, dass der Staat die Inanspruchnahme unterbindet oder aber erheblich erschwert:

  • Wenn jetzt auf Grund von Richtlinien der EU so hohe Anforderungen (Verschlüsselung, genaue Kentnisse über die Technik von Software, Computern und Netzen, „Datenverarbetitungsverträge“) an die Bürgerinnen und Bürger gestellt werden, dass diese ihre im Grundgesetz verbrieften Rechte auf Meinungsäußerung (im Internet) nur noch stark eingeschränkt vornehmen können, nämlich z. B. auf Plattformen wie Facebook, dann aber nicht frei, sondern unter deren „Herrschaft“ und Richtlinien?
  • Wenn ich mich nur noch an Stellen informieren kann, die sich DSGVO-Konform verhalten, diese Stellen aber vorgeben, was bei ihnen wie gepostet werden kann und darf (Soziale Netzwerke vor allem), kann ich mich dann noch „ungehindert“ bei „allgemein zugänglichen Quellen“ unterrichten? Was ist, wenn die DSGVO, wie einige Munkeln, ein „Ende“ der Kostenlos-Kultur im Internet einläutet und aus freien Quellen dann kostenpflichtige (Paywall) Quellen werden?

 

https://twitter.com/A_Christofori/status/999202945928454144

 

Das Schlimme ist aber, dass vor allem die Politik in Berlin mit den Schultern zuckt und sagt, dass die Rechtsprechung die Regelungslücken und offenen Fragen schon beantworten wird. Und jetzt ratet mal auf wessen Kosten?

Richtig, richtig schlimm wird es, wenn man berücksichtigt, dass der Artikel 85 DSGVO genau diese Probleme mit den Grundrechten antizipiert hat:

„durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen.“

What the Fuck, möchte man rufen. Da muss ja fast böse Absicht unterstellen, dass gerade die Datenschutzvorreiternation Deutschland (was ich übrigens sehr gut finde) sich hier einen solchen riesen Schnitzer erlaubt und genau diese Abwägungen nicht durchführt. Sondern ein Rechtsvakuum billigend in Kauf nimmt, dass geeignet ist, Menschen um die Grundlage ihres Lebensunterhaltes zu bringen – und eben auch die Meinungs- und Informationsfreiheit massiv beschneidet.

Dabei war die Idee, den Menschen mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben, eine gute Idee. Aber die Umsetzung scheint mir… stark verbesserungswürdig.

Und wer  Langeweile hat: Hier die 88 Seiten DSGVO zum Selberlesen.

Ein Gedanke zu „Die DSGVO und das Sterben der Blogs

Kommentare sind geschlossen.

Kommentare sind geschlossen.