Argumente? Welche Argumente?

Letzte Tage habe ich die Frage in den Raum gestellt, ob ich irgendwas verpasst habe. Inzwischen würde ich sagen: Ja, ich muss irgendwas verpasst haben.

Gerade lese ich von Chris Sickendieck auf Twitter:

Und wenn man dem Link folgt, landet man in einem Artikel, der folgende Maßnahme ankündigt:

Die Hamburger Polizei stellt sich erneut auf ein arbeitsreiches Wochenende ein – und trifft daher Vorkehrungen: Ab Sonnabendmorgen, 6 Uhr, werden große Teile Hamburgs zum Gefahrengebiet erklärt. Diese Maßnahme gilt lageabhängig bis auf Weiteres und betrifft vor allem die Region Altona, St. Pauli und Sternschanze.

Äh Gefahrengebiet? Was ist das denn und was hat es damit auf sich? Wer jetzt aber denkt, in dem Artikel würden sachliche Informationen vermittelt, der irrt. Vermutlich direkt per CTRL+C CTRL+V aus einer Pressemitteilung geklöppelt liest man:

Durch die Einrichtung eines Gefahrengebietes können relevante Personengruppen einschließlich ihrer mitgeführten Sachen überprüft und aus der Anonymität geholt werden. Zudem können Platzverweise erteilt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Personen in Gewahrsam genommen werden.

Was ist das denn für ein Schwampf? Kann ja sein, das ich mich irre aber hat die Polizei nicht schon jetzt das Recht Personen und deren Personalien zu prüfen und bei Bedarf Platzverweise zu erteilen? Oder die legendären „Gefährder“ in Gewahrsam zu nehmen?

Aber hey, kein Grund zur Aufregung:

„Die Kontrollen werden wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt (…)“, teilte die Polizei Hamburg mit.

Na dann ist ja alles gut. Oder doch nicht?

Die Wikipedia kennt Gefahrengebiete nämlich nur aus der Luftfahrt. Und selbst wenn man das anwenden würde, fehlt hier schon die zeitliche Bestimmtheit.

Sucht man mit Google dann nach „Polizeirecht Gefahrengebiet“ um mal zu erfahren auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Gebiet bestimmt und letztlich umgesetzt wird, erhält man erst mal nur Links die Hamburg betreffen. Und selbst beim Republikanischen Anwaltsverein findet sich keine wirklich Rechtsgrundlage.

In dem Fall muss dann die Frage erlaubt sein, ob Chris nicht recht hat mit seinem Vergleich zu einem Polizeistaat. Oder ob man nicht gar vom Unrechtstaat sprechen muss.

Und es ist ein Mal mehr extrem bedauerlich, dass ich hier im Blog solche Fragen stellen muss. Und nicht die Vierte Gewalt sie gestellt hat – sondern nur vorbehaltlos übernommen hat, was da aus dem Fax quoll.

 

Autor: unkreativ

Gelegentlich hat der Unkreative das Gefühl, er müsse Euch etwas wissen lassen. Das kann sinnvoll sein. Muss es aber nicht. ;-)