Na?
Mal ehrlich: Hat von Euch einer es für wahrscheinlich gehalten, dass die deutsche Regierung den Arsch in der Hose hat, Snowden in Deutschland zu befragen? Und ihm dafür den notwendigen Rechtschutz anzubieten?
Artikel 1 – alte Fassung
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Natürlich nicht, oder?
Und so ist es dann auch gekommen:
Offenbar will Snowden seinen Stand in Amerika nicht verschlechtern; insgeheim mag er noch auf eine Einigung mit den US-Behörden hoffen. Die Alternative wäre wiederum ein Deal mit der Bundesregierung. Aber dazu wird es nicht kommen. „Das Thema ist durch“, heißt es im Ausschuss. Auch wenn ihr Vorsitzender es etwas zurückhaltender formuliert: „Auf absehbare Zeit rechne ich nicht mit einer Vernehmung“, sagte Sensburg der NRZ.
Und ich meine, dass mus man auch verstehen. Denn schließlich ist hier lediglich das Leben eines Menschen in Gefahr und damit kann man wirklich nicht rechtfertigen, die Transatlantischen Beziehungen zu gefährden. Also um genau zu sein, die demütige und tief gebückte Haltung Deutschlands und Europas und vieler Länder vor den USA.
Es sei ein „irrer Zustand“, so Ströbeles Parteifreund Konstantin von Notz, dass der Mann, der für westliche Werte seine Existenz aufs Spiel gesetzt habe, nun bei Putin Unterschlupf finde. Es sei schäbig, dass die Regierung Merkel den „Whistleblower“ nicht in Schutz nehme. Das sei „ein historischer Fehler“ der Kanzlerin, meint Notz.
Allein, auch die Wut der Grünen verraucht irgendwann. Morgen geht der Ausschuss zur Tagesordnung über und vernimmt prominente Staatsrechtler wie Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem oder Matthias Bäcker.
Und an dem Fall Snowden werden vermutlich dereinst Historiker fest machen, ab wann sich die deutsche Regierung nichteinmal mehr die Mühe gemacht hat so zu tun, als würde sie ihre Bürger vor staatlichen Gewaltexzessen schützen.
Artikel 1 – neue Fassung
(1) Die Würde des Menschen ist nicht unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sofern staatliche und oder unternehmerische Zwecke dem nicht entgegenstehen.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Ausgenommen sind lediglich die Handlungen sogenannter „Verbündeter“.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Geltendes Recht kann jedoch von sogenannten „Verbündeten“ in eigenem Sinne durch Rechtsgutachten umgestaltet werden.