Der Terrorismus, die Bekämpfung und die Verfassung

Mal wieder. Und in schöner Regelmäßigkeit: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zerlegt ein Gesetz der CDU-dominierten Regierung. Mal wieder ein Überwachungsgesetz.

Die Frankfurter Allgemeine dazu:

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Das Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. (…)

Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend. (…)

Der Senat habe „in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt“. (…) Insbesondere treffe das Gericht erstmals Aussagen zur Übermittlung von Daten ins Ausland.

Wer verwundert ist, dass erneut das Bundesverfassungsgericht (mit Ansage!) hier das letzte Bollwerk der Bürger vor dem Überwachungswahn der Bundesregierung ist, der hebe die Hand. Niemand? Das überrascht nicht.

Autor: unkreativ

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