2016?
Nicht wirklich. Wenn ich sowas lese:
„Tailands Militärregierung ermittelt wegen einer wenig schmeichelhaften Biografie des neuen Königs Vajiralongkorn gegen den britischen Sender BBC. Der Verdacht laute auf Majestätsbeleidigung, bestätigte ein Sprecher der Militärjunta an diesem Mittwoch.“
Quelle: FAZ
Bei Erdogan / Böhmermann konnte man ja noch eine Ausrede finden… aber hier?
Und macht Euch keine Hoffnung, das wäre ja alles weit weg. Denn darf ich Euch an Anfang des Jahres erinnern? Hier, mitten in Deutschland:
Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen. Der Mann hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!“
Quelle: SPON
Au Backe.
Zu dem SPON Teil….
Aus dem SPON-Artikel:
[…]“Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil“ […]
Sorry….das ist meiner Meinung nach, dann doch eine etwas andere Qualität als „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!“, weil ein gezielter Mordaufruf….auch wenn man an der Ernsthaftigkeit Zweifel hegen kann.
bombjack
Nachtrag unter: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3476.htm gibt es die Begründung mit den Sprüchen…..
@bombjack
Jau. Aber:
Jemanden für einen Mordaufruf zu verteilen würde ich nie angreifen. Nur kannst Du schlecht den Mordaufruf unter Gotteslästerung subsumieren. Und nur um den Aspekt ging es mir. Ich hätte aber vermutlich darauf hinweisen müssen, dass der Lehrer es nicht dabei allein belassen hat.
Interessant…im §166 Gotteslästerung wird die Hürde „den öffentlichen Frieden zu stören“ aufgestellt.
Im § 126 mit der Überschrift „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ findet sich die Hürde schon in der Überschrift und der dortige Abs. 1 Nr. 2 wäre für die Aussage des Lehrers durchaus zu gebrauchen, da er Mord und Totschlag erwähnt.
Warum wurde nicht nach §126 Abs. 1 Nr. 2 Anklage erhoben?
Kann es sein, dass der Aufruf alleine nicht als „Störung des öffentlichen Friedens“ ausreichte? D.h. dass bei den beiden Paragraphen unterschiedliche Schwellen was eine „Störung des öffentlichen Friedens“ ist angelegt werden.
Btw. der § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten wäre meiner Meinung nach noch mehr geeignet gewesen….keine Hürde, sondern es reicht das öffentliche Auffordern…
Wäre interessant zu hören was da den Staatsanwalt umgetrieben hat sich auf den §166 zu beziehen…..wobei ich mir vorstellen kann, dass die Kombination der beiden Aussagen zur Verurteilung beigetragen hat.
Andere Idee wäre, dass Staatsanwaltschaft/Richter ihr StgB nicht so gut kennen und bei Jesus/Papst-Verarsche denen nur der §166 StgB in den Sinn kommt….
Hat so wie Du anmerkst doch ein gewisses Geschmäckle…
bombjack