Heute wehrt sich die Presse ja mit allen Mitteln gegen den Vorwurf der Lügenpresse. Man möchte den Status der 4. Gewalt behalten und als Korrektiv wahrgenommen werden.
Und vielleicht sollten dann alle Organe der Presse bei sich selbst mal anfangen und überlegen, ob sie nicht lieber Recherchieren und neutrales Berichten als Priorität betrachten, denn Klicks.
Ein schönes Beispiel dafür gibt es gerade im Umfeld des Flughafen Weeze. Hier wurden die Anteile des Kreises Wesel und des Kreises Rees in eine stille Gesellschaft überführt. Ich bin dagegen, aber aus anderen Gründen als die meisten. Von denen viele ihr Wissen wohl aus der Presse ziehen.
Zum Beispiel aus dem „Kurier am Sonntag„, nach eigener Beschreibung satirisch, kritisch, kontrovers. Und man kann nur hoffen, dass der verlinkte Artikel Satire ist.
Es beginnt bei der reißerischen Überschrift:
„Kreistag stimmt Entmachtung zu: 24 Millionen für stille Gesellschaft“
Der Autor will uns damit zwei Dinge sagen: erstens hat der Kreis offensichtlich in der stillen Gesellschaft nichts zu sagen und zweitens zahlt er dafür 24 Millionen. Mal angenommen, dass ist keine Satire: Hätte er doch wenigstes mal in die Wikipedia geschaut!
Die Einführung ist dann diese:
„Kurz vor Weihnachten macht der Kreistag dem Flughafen Weeze wie erwartet ein 24 Millionen Euro Geschenk: Mit großer Mehrheit beschloss der Kreistag in nicht-öffentlicher Sitzung am Donnerstag, seine dem Flughafen einst gewährten Kredite in Höhe von 24 Millionen Euro in eine so genannte „stille Gesellschaft“ zu überführen. Die Gemeinde Weeze wird es dem Kreis gleich tun und dem Flughafen gewährten Kredite in Höhe von 2,8 Millionen Euro in diese Gesellschaft überführen.“
Jetzt könnte man sich natürlich mit dem Wesen einer stillen Gesellschaft und dem Unterschied zwischen Eigenkapital (durch die Gesellschafter) und Fremdkapital (Kredite) beschäftigen. Und so Kleinigkeiten wie Zinsen beim Kredit und Anspruch auf den Gewinn beim Eigenkapital. Aber das wäre vermutlich zu komplex.
Auch das ein Gesellschafter immer Rechte hat, ein Kreditgeber aber nur das auf Rückzahlung und Zinsen ist wohl eher zu hoch.
„Eine stille Gesellschaft entspricht nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern ist eher eine Form des Schuldverhältnisses.“
Dieser Satz steht übrigens 1:1 in der Wikipedia 😉
Die genauen Vereinbarung zwischen Kreis, Weeze und Flughafen bleiben geheim. In der Regel ist es so, dass eine stille Gesellschaft an Verlusten oder am Gewinn beteiligt ist, nicht aber am Vermögen.
Dieser Satz ist so geil, weil er einen so falschen Eindruck erweckt, wie nur eben möglich. Denn natürlich ist das Wesentliche die Gewinnbeteiligung. Und das mit den Verlusten kann vertraglich ausgeschlossen werden. Wikipedia beschreibt das so:
Die Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters beschränken sich ausschließlich auf das Innenverhältnis. Der stille Gesellschafter nimmt am Verlust bis zur Höhe seiner Einlage teil (§ 232 Abs. 2 HGB). Oft wird die Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag aber ausgeschlossen (§ 231 HGB). Die Einlage kann gemäß § 706 Abs. 3 BGB entweder in Geld oder auch in Sach- oder Dienstleistungen bestehen. Für die Überlassung der Einlage erhält er üblicherweise eine Beteiligung am Gewinn.
Der wesentliche Unterschied ist folgender:
Bin ich Kreditgeber, habe ich das Ausfallrisiko, dass ich in die Zinsen einpreise. Wenn es dem Unternehmen aber gut geht und es Gewinne schreibt, habe ich da gar nix von. Wenn ich aber (stiller) Gesellschafter bin, nehme ich am Erfolg des Unternehmens teil. Vereinfacht kann man sagen, dass man Kreditgeber ist, wenn man eine sichere Rückzahlung im Auge hat und stiller Gesellschafter wird man, wenn man vom unternehmerischen Erfolg ausgeht und mehr Gewinnanteile bekommen würde, als Zinsen.
Die stille Gesellschaft ist nicht im Handelsregister eingetragen und auch nicht zu Veröffentlichungen verpflichtet. Das bedeutet, dass der Steuerzahler, um dessen Geld es hier geht, nun völlig von der Information abgeschnitten ist.
Das Eine hat mit dem anderen mal wieder gar nix zu tun. Denn das ein stiller Gesellschafter nicht zur Veröffentlichung nach Handelsrecht verpflichtet ist, bedeutet nicht, dass die Kreise als Gesellschafter nicht sehr tiefe und sehr genaue Einblicke haben, wie es dem Unternehmen geht. In Wahrheit hat man hier sogar mehr Kontrolle, als bei einem Darlehen, bei dem man letztlich nur die „Kredittragfähigkeit“ auf Grund der Jahresabschlüsse (und einiger Papiere mehr) bewertet. Der Artikel verdreht also die Tatsachen exakt.
Der ganze Artikel hat nur einen einzigen Zweck: Die Menschen aufzuwiegeln, dass „die da oben“ mit ihren Steuergeldern wieder mal machen, was sie wollen. Dabei wird auch nicht davor zurück geschreckt, die Realität einfach mal ins Gegenteil zu verkehren. Vielleicht unter dem Motto: Satire darf alles.
Die Kommentare, schon der Erste, lassen aber nicht vermuten, dass der Artikel als „Satire“ wahrgenommen wird.
#1 09.12.2016 19:23
Was, und wieviel bekommen a) Kreisverwaltungsführung b) Fraktionen/ Kreistagsmitglieder und c) evtl. Sonstige Personen/ Gesellschaften für diesen Raub am Volk..?
Den „Raub am Volk“ politisch zu bewerten überlasse ich jetzt Euch.