Kurz vor Weihnachten kann es ja auch mal gute Nachrichten geben:
Der EuGH kippt die Vorratsdatenspeicherung. Und wenn man der FAZ glauben will, mit der einzig richtigen Begründung:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Der Grundrechtseingriff, der mit einer nationalen Regelung einhergehe, die die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen, sei somit als besonders schwerwiegend anzusehen.
Juhu.
Obwohl: Wieso zum Teufel muss eigentlich ständig der BGH oder der EuGH uns vor den Allmachtsphantasien der Politik-Hardliner schützen?