Ein Radweg ist ein Radweg ist ein…e Landstraße?

Manchmal macht man morgens das Internet an, liest Nachrichten und will wieder ins Bett. So wie heute morgen, also lesen musste, dass wegen Umweltgesetzen der RS 1 in Essen erst 2020 weiter gebaut wird – eigentlich sollte er da fertig sein.

Gut, jetzt bin ich als Grüner ja eher Verfechter der Umweltgesetze. Aber der Artikel in der WAZ mutet trotzdem mehr als merkwürdig an:

Schuld daran ist das „Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz“, das erst Ende 2016 verschärft wurde. Es besagt, dass bei der Planung einer Straße, die an einem Betrieb entlangführt, in dem es zu einer Umweltstörung kommen kann, vorher auf jeden Fall eine „Umweltverträglichkeitsprüfung“ durchgeführt werden muss. (…) Der RS1 ist kein normaler Radweg, sondern wird rechtlich seit dem vergangenen Jahr wie eine Landesstraße behandelt.

Dafuq? Ehrlich gesagt war mir dieses „Detail“ bisher nicht bekannt. Und es scheint mir auch ein bisschen surreal:

„So gesehen, macht es in der Planung keinen Unterschied, ob wir eine vierspurige Straße an Goldschmidt entlangführen oder den Radweg“, sagt ein Abteilungsleiter bei „Straßen NRW“, der zuständigen Behörde.

Aber, kommt noch besser:

Für eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss zunächst ein Planfeststellungsverfahren her – eine aufwändige Prozedur, bei der viele Akteure zu beteiligen sind.

Wenn das so ist, dass der RS 1 eine Landstraße ist, wieso fällt denen _jetzt_ erst auf, dass es eines Planfeststellungsverfahrens bedarf? Wer hat denn da in den letzten Jahren seelenruhig geschlummert und ist jetzt vom (Büro-)Stuhl gekippt?

Autor: unkreativ

Gelegentlich hat der Unkreative das Gefühl, er müsse Euch etwas wissen lassen. Das kann sinnvoll sein. Muss es aber nicht. ;-)

2 Gedanken zu „Ein Radweg ist ein Radweg ist ein…e Landstraße?“

  1. Ich frage mich ja: Wie ist denn bitte die Gleichstellung Landstraße=Radschnellweg überhaupt in ein Umweltverträglichkeitsgesetz rein gekommen?

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