Merket auf, Ihr Ungläubigen, denn ich verkünde die Frohe Botschaft(TM):
Wer in Deutschland ein offenes WLAN betreibt, haftet nicht mittelbar oder unmittelbar für Rechtsverletzungen, die darüber begangen werden. Auch abgemahnt werden darf der Betreiber nicht.
Glaubt Ihr nicht? Ich auch nicht, aber so schreibt mir der Bundestag:
Die ganz Alten unter Euch werden sich erinnern: Im Januar 2011, also vor ziemlich genau 6 Jahren, habe ich eine Petition für mehr Rechtssicherheit beim Betrieb von WLAN-Netzen gestartet. Zwischendurch kamen Zwischennachrichten, dass man leider das Thema noch nicht abschließen konnte. Doch frohlocket und jauchzet, nur eineinhalb Wahlperioden später teilt man mir mit:
Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass das Providerprivileg, d. h. der in § 8 Absatz 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern, auch für WLAN-Betreiber gilt. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, es gibt also keine Unterschei dung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietem. (…)
,,Die Beschränkung der Haftung umfasst horizontal jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art. Das gilt tür die straf-, verwaltungs- und zivilrechtli che Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters nach § 8 Absatz 1 und 2 um fasst z. B. uneingeschränkt auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sogenannten Störerhaftung und steht daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur zahlung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten durch die Übermittlung von lnformationen begangenen Rechtsverletzung entgegen.“
Alles klar? Na gut, so ganz sicher ist sich die Bundesregierung nicht, denn nochmal ausdrücklich drüber reden möchte sie nicht:
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 9O/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden
Das lässt mich jetzt natürlich ein bisschen ratlos zurück. Denn auf der einen Seite sagen IT- und Rechtsspezialisten ja gerade, dass die Rechtsunsicherheit weiter besteht. Der Bundestag, genauer der Petitionsausschuss ist da aber anderer Meinung.
Und jetzt?
Auf jeden Fall freue ich mich, dass ich das Ende meiner ersten Petition noch erleben durfte. Und das es auch nur 6 Jahre gedauert hat, mir mitzuteilen, dass mein Problem gar keines (mehr) ist.
Ob uns das jetzt weiter bringt? Ich weiß es nicht. Aber wen es interessiert, hier ist der Volltext der Antwort an mich. Und ja, die beginng wirklich bei Seite 34. Was auf den Seite 1 bis 33 steht, ist wohl unwichtig 😉