Und jetzt noch mal gaaaaanz langsam. Und für zum mitschreiben.

Es ist wieder so weit… der Unsinn zur VDS geht in die nächste Runde:

„Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat“, empört sich Schulz. „Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes.“

Quelle: heise

Wie bitte?

Eine Wohnraumüberwachung ist ein erheblicher Eingriff, der nur in wenigen Fällen und mit relativ strikter richterlicher Überwachung durchgeführt werden darf. Damit aber zu begründen, warum man gerne die letzten 4 Wochen Telefonate beliebig einsehen darf ist ja mal dreist.

Wirklich sprachlos macht aber die „Pervertierung des Grundrechtsschutzes“. Denn die Grundrecht sind Abwehrrechte. Gegen den Staat. Die kann man per Definition nicht pervertieren, denn sie sind die letzte Verteidigungslinie, die wir haben.

Und wenn ich dann lese:

Verbindungs- und Standortdaten könnten der Polizei künftig helfen, gegen „Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus“ vorzugehen.

Dann schnalle ich völlig ab. Gerade diese drei Beispiel eignen sich mal so gar nicht:

  • Einbrecherbanden können die VDS entspannt umgehen. Indem sie nicht oder nicht mit deutschen Anbietern telefonieren
  • Kinderpornographie durch VDS verhindern oder verfolgen? Das immer wieder gern zitierte Ammenmärchen
  • Terrorismus? Sollte es Terrorismus geben, der nicht staatsgemacht ist, werden die Terroristen nicht weniger dämlich sein als die ominösen Einbrecherbanden

Gestern schon hat Maas ja alles dazu gesagt, was man wissen muss. Nämlich das es überhaupt nichts gibt, mit dem man die VDS rechtfertigen könnte.

Aber drehen wir das mal um: Schulz als Chef des BDK wird ja vermutlich selbst Polizist sein. Als solcher hat er einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Von daher erwarte ich von ihm seinen Rücktritt von von seinem Dienstherren ein Disziplinarverfahren, sobald auch dieser VDS-Versuch vom Verfassungsgericht gekippt wird. Und das wird er. Weil wir den Grundrechtsschutz so pervertiert haben, dass wir wenigstens ein Gericht noch haben, dass mit Augenmaß abzuwägen vermag.