Die Bundesregierung und der Art. 2 des Grundgesetzes

Das die Bundesregierung oftmals das Grundgesetz als Hemmnis zu begreifen scheint, ist soweit nix neues. Um so glücklicher ist man vermutlich, wenn man Formulierungen findet wie:

„In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Denn dann macht man schnell ein Gesetz und Schwupps…

Gerade höre ich auf WDR 2, dass man wegen der Kritik der Rabbiner-Konferenz ganz schnell ein neues Gesetz braucht. Demnach, so WDR 2 und der verlinkte Artikel, hat der Chef der Rabbiner-Konferenz die Bundesregierung unter Zugzwang gesetzt:

„Sollte das Kölner Urteil in Gesetzesform gegossen werden, würde dies bedeuten, dass es für einen großen Teil der jüdischen Gemeinden „keine Zukunft in Deutschland“ geben werde, mahnte Goldschmidt.“

Das dürfe, so die Reporterin auf WDR 2, nicht sein: Deutschland sei das Land des Holocaust und hier sei dafür zu sorgen, dass Juden sich entfalten können.

Gut.

Grundsätzlich stimme ich dem zu. Soll jeder Glauben, was er will.

Nur…

Es geht hier um Beschneidung. Da werden die Geschlechtsteile von kleinen Jungen – in der Regel wohl gegen deren Willen – verstümmelt. Für mich ist das analog zur Verstümmlung weiblicher Genitalien, gegen die die Bundesregierung ja mit viel Kraft angeht.

Das soll jetzt aus „religiösen Gründen“ erlaubt werden und hier kommt der Eingangs erwähnte Satz zum Tragen. Denn im Artikel 2 des Grundgesetzes steht:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und eben weil dieser Eingriff durch ein Gesetz möglich ist, haben sich jetzt bis auf die Linke mal eben alle Fraktionen bereit erklärt, die Verstümmlung von Jungen auf Grund der religiösen Ansichten der Eltern zu legitimieren.

Ich persönlich finde das zum Kotzen.

Jeder darf mit sich machen, was er will. Das aber Kindern Gewalt angetan wird, weil die Eltern einem Glauben folgen in dem Gott perfekt ist und den Menschen mit einem durch den Menschen zu korrigierenden Fehler geschaffen hat, geht gar nicht.

Es ist mir auch nicht ersichtlich, warum rituelle Beschneidungen von Mädchen was anderes sein sollen als rituelle Beschneidungen von Jungen irgendwo auf der Welt.

Ein solches Gesetz zur Legitimation von Beschneidungen ist grundsätzlich abzulehnen, da es mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen unvereinbar ist. Die Religionsfreiheit der Eltern darf nicht höher gewertet werden, als das gesundheitliche Wohl der Kinder!