Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte

Wie DPA meldet (via T-Online), hat das Bundesverfassungsgericht erneut den Innenministern von Bund und Ländern, so wie den Ermittlungsbehörden gehörig auf die Finger geschlagen:

Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig.

Erneut zeigt sich, dass einzig das BVerfG die letzte Bastion für unsere Freiheitsrechte zu sein scheint. Und mit welchem Selbstverständnis staatliche Stellen sich über unsere Rechte hinweg setzen. Was natürlich niemals mit einem Überwachungsstaat gleich gesetzt werden darf. Schließlich handelt man hier umsichtig, mit Augenmaß und nur in Fällen schwerster Kriminalität 😉