Petition für Rechtssicherheit bei privatem WLAN-Sharing

So fördert man Partizipation und Vertrauen. Nicht.

Erinnert sich noch irgendjemand daran, dass ich im Januar 2011, also vor nunmehr fast 3 Jahren(!) eine Petition zum Thema WLAN-Sharing initiiert habe? Mit dem Ziel, die gnadenlos bescheuerte Störerhaftung los zu werden? Naja, daran erinnern sich vermutlich nur noch die Ältesten.

Heute nun erhalte ich mit der Post ein weiteres Schreiben vom Petitionsausschuss. Es tut ihnen leid, aber…

„…die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an.“

Und diese Art von Schreiben erhalte ich schöner Regelmäßigkeit ca. alle 6 Monate. Kann man sich gar nicht ausdenken, oder? Hoffen die, dass sich das durch meinen Tod erledigt, oder woran liegt es? Daran, dass die noch „prüfen“ auf jeden Fall nicht. Denn so viel zu prüfen ist da wohl kaum.

Echt, ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Hier demonstriert die Regierung doch wunderschön, was die Partizipations-Möglichekeiten, die man uns angeblich stellt, doch für eine Farce sind.

Wie tötet man politische Partizipation?

Wenn man dem Bürger den Eindruck vermitteln will, er könne im politischen Geschehen Akzente setzen und vielleicht sogar Änderungen bewirken, gibt man ihm dafür ein Mittel. Bei uns ist das die Petition.

Und wenn man dann nicht will, dass sich auch wirklich was ändert, läßt man ihn am gestreckten Arm verhungern: „Wie tötet man politische Partizipation?“ weiterlesen

Anno 2011 – die Sache mit dem gefährlichen Störer…

Als ich gestern die Meldung mit dem potentiellen Störer brachte, musste ich an meine Petition für freie WLAN und die Abschaffung der Störerhaftung denken.

Das war im Januar 2011 – Wahnsinn wie lange das schon wieder her ist. Inzwischen habe ich ein paar Mal Post vom Petitionsausschuss bekommen, dass die Sache noch nicht abschließend beraten sei. Warum auch, ist ja wahnsinnig komplex.

Das das Thema nicht tot ist, belegt die Zeit in einem Kommentar heute:

Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Vielleicht kommt ja doch noch mal Fahrt in der Sache auf? Vielleicht sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, wer allen Internetnutzern diese einem Rechtsstaat unwürdige Nummer eingebracht hat:

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten.

Denn der Witz ist doch: Will ich unentdeckt Musik und Filme tauschen, nehme ich dafür kein DSL. Das geht wesentlich anonymer. Auf der anderen Seite werden hier Millionen Menschen kriminalisiert, die ihre Mails checken wollen, die nächste Bahn suchen oder oder oder.  Und das geht gar nicht.