Argumente? Welche Argumente?

Letzte Tage habe ich die Frage in den Raum gestellt, ob ich irgendwas verpasst habe. Inzwischen würde ich sagen: Ja, ich muss irgendwas verpasst haben.

Gerade lese ich von Chris Sickendieck auf Twitter:

Und wenn man dem Link folgt, landet man in einem Artikel, der folgende Maßnahme ankündigt:

Die Hamburger Polizei stellt sich erneut auf ein arbeitsreiches Wochenende ein – und trifft daher Vorkehrungen: Ab Sonnabendmorgen, 6 Uhr, werden große Teile Hamburgs zum Gefahrengebiet erklärt. Diese Maßnahme gilt lageabhängig bis auf Weiteres und betrifft vor allem die Region Altona, St. Pauli und Sternschanze.

Äh Gefahrengebiet? Was ist das denn und was hat es damit auf sich? Wer jetzt aber denkt, in dem Artikel würden sachliche Informationen vermittelt, der irrt. Vermutlich direkt per CTRL+C CTRL+V aus einer Pressemitteilung geklöppelt liest man:

Durch die Einrichtung eines Gefahrengebietes können relevante Personengruppen einschließlich ihrer mitgeführten Sachen überprüft und aus der Anonymität geholt werden. Zudem können Platzverweise erteilt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Personen in Gewahrsam genommen werden.

Was ist das denn für ein Schwampf? Kann ja sein, das ich mich irre aber hat die Polizei nicht schon jetzt das Recht Personen und deren Personalien zu prüfen und bei Bedarf Platzverweise zu erteilen? Oder die legendären „Gefährder“ in Gewahrsam zu nehmen?

Aber hey, kein Grund zur Aufregung:

„Die Kontrollen werden wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt (…)“, teilte die Polizei Hamburg mit.

Na dann ist ja alles gut. Oder doch nicht?

Die Wikipedia kennt Gefahrengebiete nämlich nur aus der Luftfahrt. Und selbst wenn man das anwenden würde, fehlt hier schon die zeitliche Bestimmtheit.

Sucht man mit Google dann nach „Polizeirecht Gefahrengebiet“ um mal zu erfahren auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Gebiet bestimmt und letztlich umgesetzt wird, erhält man erst mal nur Links die Hamburg betreffen. Und selbst beim Republikanischen Anwaltsverein findet sich keine wirklich Rechtsgrundlage.

In dem Fall muss dann die Frage erlaubt sein, ob Chris nicht recht hat mit seinem Vergleich zu einem Polizeistaat. Oder ob man nicht gar vom Unrechtstaat sprechen muss.

Und es ist ein Mal mehr extrem bedauerlich, dass ich hier im Blog solche Fragen stellen muss. Und nicht die Vierte Gewalt sie gestellt hat – sondern nur vorbehaltlos übernommen hat, was da aus dem Fax quoll.

 

Die Bundesregierung und der Art. 2 des Grundgesetzes

Das die Bundesregierung oftmals das Grundgesetz als Hemmnis zu begreifen scheint, ist soweit nix neues. Um so glücklicher ist man vermutlich, wenn man Formulierungen findet wie:

„In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Denn dann macht man schnell ein Gesetz und Schwupps…

Gerade höre ich auf WDR 2, dass man wegen der Kritik der Rabbiner-Konferenz ganz schnell ein neues Gesetz braucht. Demnach, so WDR 2 und der verlinkte Artikel, hat der Chef der Rabbiner-Konferenz die Bundesregierung unter Zugzwang gesetzt:

„Sollte das Kölner Urteil in Gesetzesform gegossen werden, würde dies bedeuten, dass es für einen großen Teil der jüdischen Gemeinden „keine Zukunft in Deutschland“ geben werde, mahnte Goldschmidt.“

Das dürfe, so die Reporterin auf WDR 2, nicht sein: Deutschland sei das Land des Holocaust und hier sei dafür zu sorgen, dass Juden sich entfalten können.

Gut.

Grundsätzlich stimme ich dem zu. Soll jeder Glauben, was er will.

Nur…

Es geht hier um Beschneidung. Da werden die Geschlechtsteile von kleinen Jungen – in der Regel wohl gegen deren Willen – verstümmelt. Für mich ist das analog zur Verstümmlung weiblicher Genitalien, gegen die die Bundesregierung ja mit viel Kraft angeht.

Das soll jetzt aus „religiösen Gründen“ erlaubt werden und hier kommt der Eingangs erwähnte Satz zum Tragen. Denn im Artikel 2 des Grundgesetzes steht:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und eben weil dieser Eingriff durch ein Gesetz möglich ist, haben sich jetzt bis auf die Linke mal eben alle Fraktionen bereit erklärt, die Verstümmlung von Jungen auf Grund der religiösen Ansichten der Eltern zu legitimieren.

Ich persönlich finde das zum Kotzen.

Jeder darf mit sich machen, was er will. Das aber Kindern Gewalt angetan wird, weil die Eltern einem Glauben folgen in dem Gott perfekt ist und den Menschen mit einem durch den Menschen zu korrigierenden Fehler geschaffen hat, geht gar nicht.

Es ist mir auch nicht ersichtlich, warum rituelle Beschneidungen von Mädchen was anderes sein sollen als rituelle Beschneidungen von Jungen irgendwo auf der Welt.

Ein solches Gesetz zur Legitimation von Beschneidungen ist grundsätzlich abzulehnen, da es mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen unvereinbar ist. Die Religionsfreiheit der Eltern darf nicht höher gewertet werden, als das gesundheitliche Wohl der Kinder!

Anno 2011 – die Sache mit dem gefährlichen Störer…

Als ich gestern die Meldung mit dem potentiellen Störer brachte, musste ich an meine Petition für freie WLAN und die Abschaffung der Störerhaftung denken.

Das war im Januar 2011 – Wahnsinn wie lange das schon wieder her ist. Inzwischen habe ich ein paar Mal Post vom Petitionsausschuss bekommen, dass die Sache noch nicht abschließend beraten sei. Warum auch, ist ja wahnsinnig komplex.

Das das Thema nicht tot ist, belegt die Zeit in einem Kommentar heute:

Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Vielleicht kommt ja doch noch mal Fahrt in der Sache auf? Vielleicht sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, wer allen Internetnutzern diese einem Rechtsstaat unwürdige Nummer eingebracht hat:

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten.

Denn der Witz ist doch: Will ich unentdeckt Musik und Filme tauschen, nehme ich dafür kein DSL. Das geht wesentlich anonymer. Auf der anderen Seite werden hier Millionen Menschen kriminalisiert, die ihre Mails checken wollen, die nächste Bahn suchen oder oder oder.  Und das geht gar nicht.

 

 

Potentielle Störer von weiteren Störungen abhalten?

Unter einem potentiellen Störer verstehe ich jemanden, der sich anschickt, eine Störung des öffentlichen Friedens zu begehen.  Der Duden sagt dazu:

möglich (im Gegensatz zu wirklich), denkbar; der Anlage, Möglichkeit nach [vorhanden]; vielleicht zukünftig

Ein Störer ist demnach jemand, der wirklich den Frieden gestört hat.

Aber wohl nicht in Neusprech:

Die Polizei hatte zuvor argumentiert, dass die gegen den Kläger gerichteten Maßnahmen als „Gefahrenabwehrmaßnahme“ sinnvoll gewesen seien, da sie grundsätzlich dazu geeignet seien, potentielle Störer von weiteren Störungen, hier der Behinderung der Amtsausübung, abzuhalten.

Hier wird zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen so getan, als habe der potentielle Störer bereits den Status einen Störers. Das interessant, zeigt es doch, dass immer mehr von der Unschuldsvermutung abgerückt wird.

Precrime, wir kommen?

Nehmen wir Menschen demnächst vorläufig in Gewahrsam, weil sie Gedanken entwickeln könnten, die nicht Systemkonform sind? Ich frag ja nur…