Anno 2011 – die Sache mit dem gefährlichen Störer…

Als ich gestern die Meldung mit dem potentiellen Störer brachte, musste ich an meine Petition für freie WLAN und die Abschaffung der Störerhaftung denken.

Das war im Januar 2011 – Wahnsinn wie lange das schon wieder her ist. Inzwischen habe ich ein paar Mal Post vom Petitionsausschuss bekommen, dass die Sache noch nicht abschließend beraten sei. Warum auch, ist ja wahnsinnig komplex.

Das das Thema nicht tot ist, belegt die Zeit in einem Kommentar heute:

Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Vielleicht kommt ja doch noch mal Fahrt in der Sache auf? Vielleicht sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, wer allen Internetnutzern diese einem Rechtsstaat unwürdige Nummer eingebracht hat:

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten.

Denn der Witz ist doch: Will ich unentdeckt Musik und Filme tauschen, nehme ich dafür kein DSL. Das geht wesentlich anonymer. Auf der anderen Seite werden hier Millionen Menschen kriminalisiert, die ihre Mails checken wollen, die nächste Bahn suchen oder oder oder.  Und das geht gar nicht.

 

 

Potentielle Störer von weiteren Störungen abhalten?

Unter einem potentiellen Störer verstehe ich jemanden, der sich anschickt, eine Störung des öffentlichen Friedens zu begehen.  Der Duden sagt dazu:

möglich (im Gegensatz zu wirklich), denkbar; der Anlage, Möglichkeit nach [vorhanden]; vielleicht zukünftig

Ein Störer ist demnach jemand, der wirklich den Frieden gestört hat.

Aber wohl nicht in Neusprech:

Die Polizei hatte zuvor argumentiert, dass die gegen den Kläger gerichteten Maßnahmen als „Gefahrenabwehrmaßnahme“ sinnvoll gewesen seien, da sie grundsätzlich dazu geeignet seien, potentielle Störer von weiteren Störungen, hier der Behinderung der Amtsausübung, abzuhalten.

Hier wird zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen so getan, als habe der potentielle Störer bereits den Status einen Störers. Das interessant, zeigt es doch, dass immer mehr von der Unschuldsvermutung abgerückt wird.

Precrime, wir kommen?

Nehmen wir Menschen demnächst vorläufig in Gewahrsam, weil sie Gedanken entwickeln könnten, die nicht Systemkonform sind? Ich frag ja nur…