Nun ist es also „passiert“.
Nach einem Bericht der Rheinischen Post von heute morgen, darf man jetzt im Feld „WeselGas“ nach „unkonventionellem Erdgas“ suchen:
Die Claims im Feld „WeselGas“ sind abgesteckt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH und der Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden (PVG) jetzt die Erlaubnis erteilt, dort zu gewerblichen Zwecken den Bodenschatz Kohlenwasserstoff, also Erdgas, aufzusuchen.
Natürlich, so der Artikel, bedeutet das nicht, dass man jetzt ernsthaft dort nach Gas suchen und das fördern wolle. Nein nein, es geht eher um eine präventive Maßnahme:
Die erteilte Aufsuchungserlaubnis diene nur dem Konkurrenzschutz, erläuterte die Bezirksregierung.
Ist klar. Wer ernsthaft glaube, dass man sich nur so aus Konkurrenzschutz das Gelände sichert und gar nicht daran interessiert sei, dort möglichst schnell und möglichst einträglich Gas zu fördern, der hebe die Hand. Habe ich mir gedacht.
Die Frage ist jetzt: wie formiert man am erfolgreichsten und wirksamsten Widerstand?